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Jagdverpachtung Exdorf Ost |
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Mittwoch, 23. Dezember 2009 um 14:58 Uhr |
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Ausschreibung zur Jagdverpachtung des Jagdbogen Ost der Jagdgenossenschaft Exdorf
Nach dem Beschluss der Jagdgenossenschafts-versammlung vom 27.11. 2009 gibt die Jagdgenossenschaft Exdorf in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt, dass zum 01.04. 2010 in der Gemarkung Exdorf
- mit Einholung von schriftlichen Pachtgeboten - nach vorliegenden Pachtvertrag und - die Erteilung des Zuschlages durch die Jagd- genossenschaftsversammlung
der Jagdbogen “Ost 04/035” neu zu verpachten ist.
Der Jagdbogen Ost hat eine Flächengröße von 496,7 ha. Die jagdbare Fläche beträgt 496,7 ha, davon sind 201,56 ha Wald- und 160 ha genutzte Feldflächen.
Der Jagdbogen ist als eine Niederwildjagd eingestuft - mit Hochwildvorkommen, das zeitweise als Einstands- und Durchzugswild vorhanden ist. Nach dem Abschussplan ist vorrangig das Rehwild zu bejagen. Zur Hochwildbejagung sind vorwiegend Schwarzwild, neben Muffel- und Rothwild vorhanden.
Die Pachtdauer beträgt neun (9) Jahre. Der Pachtbeginn ist der 01.04.2010. Das Pachtende der 31.03. 2019.
Der zugelassene Bieterkreis wird nicht eingeschränkt.
Bei der Abgabe der schriftlichen Pachtgebote sind folgende Bedingungen zu beachten: 1. Gem § 4 Abs.13 ThJGAVO vom 7. April 2006 sind schriftliche Pachtgebote dem Jagdvorstand verschlossen in einem zweiten Umschlag einzureichen. (Der Umschlag ist mit ”Pachtgebot” und Name zu kennzeichnen) 2. Die Pachtfähigkeit zum 01.04.2010 ist mit der Ablichtung des Jagdscheins nachzuweisen. 3. Gem. § 4 Abs. 12)ThjGAVO vom 7.April 2006 erklärt sich die Jagdgenossenschaft, den Zuschlag nicht an das Höchstangebot zu binden. Die Jagdgenossenschaft wird vom Höchstangebot nur dann absehen, wenn dies im Interesse der Jagdgenossenschaft erforderlich ist. 4. Der Einsendeschluss ist der 05.02.2010. Termin Einsendeschluss ist das Eingangsdatum zum 05.02.2010. 5. Das Pachtgebot richten Sie bitte an den Vorstand der Jagdgenossenschaft Exorf z.H. des Ortsteilbürgermeisters Herr Rudi Weichelt Dorfstraße 7 98631 Grabfeld/ OT Exdorf 6. Mit der Auslage des Pachtvertrages können die Bieter die Pachtbedingungen einsehen. Der Pachtvertrag liegt zur Einsichtnahme aus,
bei dem Ortsbürgermeister in Exdorf Herr Rudi Weichelt (siehe o.g. Anschrift)
und
in der Gemeindeverwaltung Grabfeld Gemeinde Grabfeld OT Rentwertshausen Hauptstraße 109 98631 Grabfeld
Exdorf, den 01.01.2010 Der Jagdvorstand
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