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Grabmalüberprüfung auf den Friedhöfen der Ortsteile der Gemeinde Grabfeld
Aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Grabfeld gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Denn es passiert leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden verursacht werden können. Manchmal ist dies die Folge davon, dass Grabmale nicht standsicher errichtet worden sind, etwa weil die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel mangelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs verloren geht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.
In diesem Jahr werden die Grabmale erneut durch das Ordnungsamt der Gemeinde Grabfeld mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Gemäß der Unfallverhütungs-vorschrift VSG 4.7: §9 der Gartenbau-BG Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein je nach Größe mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft zwischen 300 und 500 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht aller Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem ent- sprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher in Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und erforderlichenfalls umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen zu lassen. Der Gemeinde Grabfeld ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften.
Die diesjährige Grabmalüberprüfung auf den Friedhöfen der einzelnen Ortsteile ist wie folgt vorgesehen:
02.08. bis 03.08.2010 Friedhof OT Exdorf 04.08. bis 06.08.2010 Friedhof OT Jüchsen 11.08. bis 12.08.2010 Friedhof OT Queienfeld 01.09. bis 03.09.2010 Friedhof OT Bibra 09.09. bis 10.09.2010 Friedhof OT Nordheim 15.09.2010 Friedhof OT Schwickershausen 16.09. bis 17.09.2010 Friedhof OT Berkach 22.09. bis 23.09.2010 Friedhof OT Behrungen
Aufgrund der Witterungsverhältnisse können sich tageweise Veränderungen ergeben.
gez. Fehringer Leiter des Ordnungsamtes
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