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Verbrennen von Pflanzenabfällen |
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Mittwoch, 31. März 2010 um 00:00 Uhr |
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Vorabinformation zum Umgang mit Pflanzenabfällen
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat festgelegt, dass in der Zeit vom 08.04. bis 10.04.2010
trockener Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken angefallen ist, ausschließlich außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile verbrannt werden darf.
Die vorherige Anzeige des Verbrennungstermins an die Gemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für die Städte Meinigen, Zella-Mehlis und Oberhof. Dort wird das Verbrennen nicht genehmigt.
Einzelheiten hierzu sind bitte der Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu entnehmen, welche im Amtsblatt des Landkreises vom 23.03.2010 veröffentlicht wurde.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 31. März 2010 um 09:21 Uhr |