Gemeinde Grabfeld

Verbrennen von Pflanzenabfällen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 31. März 2010 um 00:00 Uhr

 

Vorabinformation zum Umgang mit Pflanzenabfällen

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat festgelegt, dass in der Zeit vom 08.04. bis 10.04.2010

trockener Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken angefallen ist, ausschließlich außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile verbrannt werden darf.

Die vorherige Anzeige des Verbrennungstermins an die Gemeinde ist nicht mehr erforderlich.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für die Städte Meinigen, Zella-Mehlis und Oberhof. Dort wird das Verbrennen nicht genehmigt.

Einzelheiten hierzu sind bitte der Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu entnehmen, welche im Amtsblatt des Landkreises vom 23.03.2010 veröffentlicht wurde.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 31. März 2010 um 09:21 Uhr
 
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