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Geflügelpest: Aufstallungspflicht in ganz Thüringen

Grabfeld, den 02. 02. 2017

Nach einem entsprechenden Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) vom 30.01.2017 wurde am 31.01.2017 per Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwschung, verfügt, dass in ganz Thüringen alle Arten von Hausgeflügel (z.B. Hühner, Enten und Gänse) aufgestallt werden müssen. Bisher waren nur so genannte „Risikogebiete“ betroffen – nun erfolgt also die Ausweitung auf das ganze Bundesland.

Grund für diese Maßnahme ist zum einen, dass nun auch in einem Hausgeflügelbestand in Thüringen (Landkreis Greiz) der Erreger der Gelügelpest nachgewiesen wurde. Zum anderen wurde der Erreger auch vermehrt bei Wildvögeln in Gebieten nachgewiesen, in denen bisher keine Aufstallungspflicht verhängt wurde.

Das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor für die Erreger der Geflügelpest stellt fest: „Aufgrund der aktuellen Verbreitung des Geflügelpestvirus bei Wildvögeln in 23 europäischen Staaten und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands ist von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln“.

„Ein Eintrag des Geflügelpestvirus in die Hausgeflügelpopulation muss um jeden Preis vermieden werden“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. „Sollte es zu einem Ausbruch kommen, so müsste mindestens der betroffene Bestand komplett getötet werden, und auch für Nachbarbetriebe würde ein Ausbruch eine große Gefahr darstellen“.

Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für unseren Landkreis hat nun zur Folge, dass alle Halter von Geflügel (also auch Kleinbestände) ihr Geflügel entweder im Stall halten müssen, oder eine geeignete Voliere vorhalten, die einen wirksamen Schutz gegen Wildgeflügel bietet. „Dies bedeutet, dass das Dach einer Voliere dicht sein muss“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn, „ein Netz reicht nicht aus. Zudem müssen die Seitenwände einer Voliere so beschaffen sein, dass kein Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel möglich ist“. Außerdem sollen Geflügelhalter sicherstellen, dass sie vor dem Betreten ihres Stalles Schutzkleidung (z.B. Kittel und Überschuhe) anlegen, damit möglichst keine Keime aus der Umgebung in den Stall gelangen.

Ausstellungen mit Geflügel sind bis auf weiteres in ganz Thüringen nicht möglich.

Die Einhaltung der Aufstallungspflicht in unserem Landkreis wird durch Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ab sofort stichprobenartig überprüft. Eine Zuwiderhandlung gegen die Aufstallungspflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst nochmals daraufhin, dass alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels noch nicht nachgekommen sind, die Haltung unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen haben.

 

Hier finden Sie die vollständige Allgemeinverfügung.

 

Bei Fragen können sich Bürger an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des LRA, Obertshäuser Platz 1, Tel.: 03693/485-163, -164 wenden.