Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Fälligkeit der Grundsteuer

Grabfeld, den 20.04.2017

Wir möchten alle Grundsteuerpflichtigen an den Zahlungstermin 15. Mai 2017 erinnern.

 

Bitte überweisen Sie fällige Beträge rechtzeitig, um eine Mahnung mit Mahngebühren zu vermeiden (zur Erhebung von Mahngebühren sind wir gesetzlich verpflichtet).

 

Haben Sie uns eine Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift erteilt, werden die fälligen Beträge durch uns abgebucht.