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Regelungen für die Grünschnittplätze der Gemeinde Grabfeld im Jahr 2019

Grabfeld

Regelungen für die Grünschnittplätze der Gemeinde Grabfeld im Jahr 2019

 

Nachfolgend genannte Bedingungen gelten für die Annahme von Pflanzenabfällen an den öffentlichen Grünschnittplätzen der Gemeinde Grabfeld.

 

  1. Die Anlieferung von Grünschnitt ist im Jahr 2019 vom 23. März bis 09. November nur privaten Haushalten gestattet
  • aus den OT Wolfmannshausen, Bibra, Rentwertshausen, Queienfeld am Grünschnittplatz Wolfmannshausen,
  • aus den OT Jüchsen, Exdorf, Obendorf am Grünschnittplatz Jüchsen,
  • aus den OT Bauerbach und Schwickershausen am Grünschnittplatz Kuhtrift in Schwickershausen.
  • aus dem OT Nordheim am Grünschnittplatz Nordheim.
  • Für die OT Behrungen und Berkach gelten vorläufige Regelungen für Grünschnittannahme wie bisher. Kurzfristige Neuregelungen werden in den örtlichen Schaukästen veröffentlicht.
  • Für den OT Wölfershausen bleibt der bisherige Standort bestehen.

 

  1. Pro Person werden jährlich höchstens 100 kg Pflanzenabfälle kostenlos angenommen.
  2. Die Annahme von Pflanzenabfällen gewerblich genutzter Grundstücke, die dem Gewerbetarif unterliegen, ist nicht zulässig.

 

Folgende Pflanzenabfälle werden zur Zwischenlagerung angenommen:

  • Obstgehölz- und Heckenschnitt (Astdurchmesser maximal 8 cm)
  • völlig entleerte Weihnachtsbäume
  • Laub- und Blattabfälle, Kartoffelkraut
  • Grasschnitt (nur in angetrocknetem Zustand)

 

Holzige und krautige Pflanzenabfälle müssen künftig gesondert am Grünschnittplatz gelagert werden, so dass deren Annahme ab diesem Jahr getrennt vorgenommen wird.

 

Nicht angenommen werden:

  • Nahrungsmittel-, Küchen- und Schlachtabfälle
  • Abfälle in flüssiger Form
  • Baumstümpfe
  • Gehölze mit Durchmesser über 8 cm
  • Schnittholz, Balken, Bretter
  • Fenster, Türen, Gartenzäune
  • Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt etc.

 

 

Die Entgegennahme von Grünschnitt erfolgt vom 23. März bis 09. November 2019 jeweils

samstags

  • am Grünschnittplatz Wolfmannshausen       von 13:30 – 15:30 Uhr
  • am Grünschnittplatz Jüchsen                         von 12:30 – 14:30 Uhr
  • am Grünschnittplatz Nordheim                      von 16:00 – 17:30 Uhr
  • am Grünschnittplatz Schwickershausen       von 15:00 – 17:00 Uhr
  • am Grünschnittplatz Wölfershausen             von 10:00 – 12:00 Uhr (alle zwei Wochen)

 

Außerhalb dieser Annahmezeiten ist die Ablagerung von Grünschnitt nicht gestattet.

Verstöße gegen die genannten Festlegungen werden verfolgt und geahndet.