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Informationen zur Änderung der Anschriften im Ortsteil Wölfershausen

Grabfeld

Informationen zur Änderung der Anschriften im Ortsteil Wölfershausen

 

Zum 01.01.2020 ändert sich die amtliche Postleitzahl für Wölfershausen in 9 8 6 3 1. Gleichzeitig tritt die Umbenennung der „Hauptstraße“ in „Wölfershäuser Straße“ und der „Gartenstraße“ in „Zur Gartenstraße“ in Kraft.

 

Durch diese Adressänderungen muss jeder Bürger von Wölfershausen tätig werden. Wir bitten schon jetzt, die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Die Gemeindeverwaltung wird versuchen, durch zentrale Meldungen, Musterformulare und folgende Hinweise die notwendige Umstellung so einfach wie möglich zu gestalten.

 

Wie ist die Schreibweise der neuen Postanschrift?

 

Nach den Vorschriften der Deutschen Post ist die Schreibweise wie folgt:

 

Max Mustermann                oder               Max Mustermann

Ortsteil Wölfershausen                              Musterstraße 12

Musterstraße 12                                          98631 Grabfeld

98631 Grabfeld

 

Die Angabe des Ortsteiles ist in der Postanschrift nicht mehr zwingend notwendig, kann natürlich aber weiterhin verwendet werden.

 

 

Änderung der Personaldokumente

 

Ab dem 01.01.2020 müssen alle Bürger von Wölfershausen, die von Änderungen ihrer Anschrift betroffen sind, ihre Personalausweise und Reisepässe ändern lassen. Dies sollte innerhalb von 4 Wochen geschehen. Die Umschreibung erfolgt kostenfrei. Änderungen können zu den Öffnungszeiten (siehe Titelseite) im Bürgerbüro der Gemeinde Grabfeld vorgenommen werden. Ein Vorort Termin in Wölfershausen können wir leider nicht anbieten, da die in den Ausweisen elektronisch gespeicherte Adresse auch geändert werden muss und die dazu notwendige Technik nicht mobil ist.

Familienmitglieder können für andere Familienangehörige die Dokumente mitbringen.

Fahrerlaubnisse sind nicht zu ändern, da sie keine Anschrift enthalten.

 

 

Zentrale Meldung der Anschriftenänderung

 

Die Gemeindeverwaltung Grabfeld wird zur Unterstützung der Bürger die Änderung der Adressen an folgende Behörden und Einrichtungen zentral melden:

- Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

  Katasterbereich Schmalkalden und Bereich Flurneuordnung

- Raiffeisenbank im Grabfeld eG

- Volksbank Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld eG

- Rhön-Rennsteig-Sparkasse

- Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR)

- Agentur für Arbeit

- Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland

- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Rundfunkbeitrag)

- Städte und Gemeinden, in denen ein weiterer Wohnsitz besteht

- Grundbuchamt bei Amtsgericht Meiningen

- Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen (Müllabfuhr)

- KWA Meininger Umland (Wasserver- und Abwasserentsorgung)

- Finanzamt Suhl

- Deutsche Telekom AG

- Thüringer Energie AG

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine personenbezogenen Daten übermittelt, lediglich eine Gegenüberstellung der alten und neuen Adressen.

 

 

Was muss jeder selbst melden?

 

Die Meldung der Adressänderung bei privaten Vertragspartnern (Versicherungen, Krankenkassen, sonstige Banken, Versandhäuser, "Bezahl-Fernsehen", ...) müssen

die Bürger eigenständig vornehmen. Unser Bürgerbüro wird Ihnen hierfür ein

Formular anbieten (siehe unten).

Bei vielen Versicherungen und anderen Firmen kann man seine neue Anschrift aber auch telefonisch oder über das Internet mitteilen.

Weiterhin müssen die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I - bisher Fahrzeugschein) bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes in Meiningen-

Dreißigacker umgeschrieben werden.

Kosten, die durch die Änderung der Anschriften entstehen, können durch die Gemeinde leider nicht übernommen werden.

 

 

Straßennamen-Schilder

 

Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßennamen werden durch den Bauhof der Gemeinde Grabfeld die jeweiligen Straßennamenschilder neu angebracht.