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Ausschreibung Erschließungsträger Wohnbaugebiet Bauerbach
Öffentliche Ausschreibung
privater Erschließungsträger für Wohngebiet im Ortsteil Bauerbach
Die Gemeinde Grabfeld sucht für die Erschließung eines Wohnbaugebietes einen privaten Erschließungsträger.
Lage des Baugebietes:
Die Grundstücke befinden sich im Ortsteil Bauerbach. Die Wohngrundstücke sind unbebaut.
Eine Bebauung zu Wohnzwecken ist Bedingung.
Allgemeine Grundstücksdaten:
Gemarkung: Bauerbach Lage: Judenhof / Hinter dem Forsthaus / Dorfblick
Zu erschließende bebaubare Fläche insgesamt: ca. 1,5 ha
Anzahl der Baugrundstücke: ca. 13 zwischen ca. 600 m² bis ca. 900 m²/Baugrundstück
(Die Parzellierung der Baugrundstücke ist noch veränderbar)
Beschreibung:
Grundlage für die vorgesehene Erschließung ist der vorliegende rechtskräftige Bebauungsplan.
Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von ca. 15 Wohneinheiten mit Wohnnutzung (allgemeines Wohngebiet) vor. Neben den Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sichern
weitere Festsetzungen im B-Plan sowie Festsetzungen zur Grünordnung eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
Die Zusammenarbeit wird im Rahmen eines öffentlichen Erschließungsvertrages einschließlich
aller Zahlungsmodalitäten nach § 11 Baugesetzbuch geregelt.
Auf Anfrage kann der Bebauungsplan eingesehen bzw. übersandt werden. Er ist ebenfalls auf der Internetseite www.grabfeld.de eingestellt.
Der Erschließungsträger hat folgende Leistungen zu erbringen:
- Ankauf bzw. Verkaufsvermittlung der zu erschließenden Grundstücke von den Privateigentümern.
- Finanzierung und Erarbeitung eines Erschließungsprojektes entsprechend den Vorgaben
der Gemeinde Grabfeld, einschließlich der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange
- Finanzierung und Herstellung der Erschließungsanlagen entsprechend dem mit der Gemeinde Grabfeld abgestimmten Erschließungsprojekt
- Übernahme sämtlicher Ingenieurkosten für die Erstellung des Erschließungsprojektes
- Übernahme der Kosten für sonstige Genehmigungen sowie für die Ausschreibung der Bauleistungen
- Übernahme der Kosten für Vermessungsleistungen sowie der Kosten für die Einmessung von Versorgungsleitungen
- Übernahme der Kosten für notwendige Gutachten und Baustoffprüfungen, die mit der Erschließung im Zusammenhang stehen
- Übernahme der Kosten für Kanal- und Wasserleitungsbau sowie der Kosten für Anschlussleitungen (Energie; Gas; Telekom, Kabelfernsehen) sowie für Grundstücksanschlüsse und Leerrohre
- Übernahme der Kosten für die erstmalige Herstellung der entsprechend Erschließungsprojekt herzustellenden öffentlichen Einrichtungen, wie der Fahrbahn, Straßenoberflächen- und Grundstücksentwässerung; Gehweg; Straßenbeleuchtung; öffentliches Grün, sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind
- Übernahme der Kosten für die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend dem genehmigten Bebauungsplan sowie seiner Änderungen – (falls erforderlich!)
- Selbstvermarktung der erschlossenen Baugrundstücke an Bauinteressenten
- Zwischen dem Erschließungsträger und der Gemeinde Grabfeld ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, welcher u. a. regelt, dass nach Fertigstellung der Verkehrsflächen
und öffentlichen Grünflächen diese kostenfrei an die Gemeinde Grabfeld zurück zu übertragen sind.
Gewünschter Erschließungsbeginn: 01.08.2020
Angebote sind zu richten an: Gemeinde Grabfeld, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld
Ende der Bewerbungsfrist: 23.04.2020
Ansprechpartner für Rückfragen: Bürgermeister Christian Seeber
Tel.: 036944/582-0
E-Mail: info@grabfeld.de
Grabfeld, den 17.02.2020
Christian Seeber
Bürgermeister
Bild zur Meldung: Ausschreibung Erschließungsträger Wohnbaugebiet Bauerbach