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Zahlreiche öffentliche Einrichtungen ab heute geschlossen

Grabfeld, den 18.03.2020

Landkreis erlässt weitere Allgemeinverfügung

 

Um der Ausbreitung des Coronavirus effizient entgegenzuwirken, werden ab 18. März 2020 in ganz Thüringen öffentliche Einrichtungen, wie Bars, Theater, Schwimmbäder und Familienzentren geschlossen. Für das Gebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat der Landkreis heute eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht – Grundlage ist ein Erlass des Freistaates. Auf die zugrundeliegenden Leitlinien hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Bundesregierung verständigt. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 19. April 2020.

Ausdrücklich NICHT geschlossen werden Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen. Die Öffnung dieser Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. „Wir bitten hier jeden Bürger und jede Bürgerin um Mithilfe und Rücksichtnahme. In geschlossenen Räumen besteht generell ein höheres Infektionsrisiko, daher ist es wichtig, dass insbesondere in Geschäften und Supermärkten die Menschen Abstand voneinander halten“, appelliert Landrätin Peggy Greiser.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Ab 18. März 2020 geschlossen sind: 

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser, und Museen;
  • Fitness-Studios, Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Saunen und Solarien;
  • Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen;
  • Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und –angeboten bzw. Sportanlagen;
  • Spielhallen und Spielbanken;
  • Tanzlustbarkeiten;
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.202);
  • Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786);
  • Prostitutionsbetriebe;
  • Einrichtungen, Angebote und Maßnahmen für Familien nach § 16 SGB VIII wie z.B. Familienzentren, Familienferienstätten, Familienbildungsangebote freier Träger. Verbände und Gruppenangebote in Geburtshäusern;
  • Mehrgenerationenhäuser;
  • Offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit wie z.B. Seniorenclubs, Seniorenbüros;
  • Jugendbildungs-, Jugenderholungs- und Jugendfreizeitstätten einschließlich Jugendclubs sowie Jugendherbergen i.S.v. § 11 SGB VIII;
  • Tagespflegeeinrichtungen nach SGV XI;
  • Beratungsstellen;
  • Frauenzentren.

 Weitere Einschränkungen

Weiterhin gibt es nun einheitliche Vorgaben für Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz. Zu schließen sind in diesen Einrichtungen Kantinen, Cafeterien und andere öffentlich zugängliche Einrichtungen. Lesungen, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.

Gaststätten dürfen nur öffnen, wenn zwischen den Tischen mindestens 1,5 Meter Abstand gewährleistet ist, das gleiche gilt für Stehplätze.

Starke Einschränkungen gibt es auch in Werkstätten für behinderte Menschen und bei Angeboten der Eingliederungshilfe.

In den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, gilt ein generelles Betreuungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen empfiehlt, allen Rückkehrern aus Risikogebieten generell in Absprache mit ihrem Arbeitgeber und in Anlehnung an das Bundesgesundheitsministerium 14 Tage zuhause zu bleiben und jegliche Kontakte zu anderen Personen zu meiden.

„Für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist es ungemein wichtig, dass die Inhalte der Allgemeinverfügung ausnahmslos umgesetzt werden“, unterstreicht Landrätin Peggy Greiser. „Es wird auch Kontrollen geben, Verstöße werden entsprechend geahndet.“ Zugleich forderte die Landrätin Bund und Land dazu auf, ein Konjunkturpaket für die betroffenen Unternehmer vorzubereiten. „Gerade die Gastronomie und der Einzelhandel sind wirtschaftlich stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen“, so die Landrätin.

Allgemeinverfügung: Zahlreiche öffentliche Einrichtungen ab 18. März 2020 geschlossen