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Quarantänemaßnahmen für Reise-Rückkehrer

Grabfeld, den 26.03.2020

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, die sich seit dem 9. März 2020 außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, sind ab sofort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich ausschließlich in ihren Wohnungen bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihrer Wohngrundstücke aufzuhalten. Auch Schüler oder Vorschulkinder, die in dieser Zeit im Ausland waren, dürfen keine Notbetreuungsangebote in Schulen oder Kitas besuchen. „Wir haben in den letzten Tagen fast ausschließlich Neuinfektionen durch Reiserückkehrer, insbesondere aus dem Alpenraum, zu verzeichnen gehabt, die nach ihrer Rückkehr teilweise beträchtlichen Kontakt zu anderen Menschen hatten. Wir sind gezwungen hier zu handeln, um unsere Bevölkerung vor weiteren importierten Fällen mit großem Streueffekt zu schützen. Auf ein landeseinheitliches Vorgehen können und wollen wir hier nicht mehr warten“, so Landrätin Peggy Greiser. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 23.03.2020