Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Diese landesweite Verordnung gilt ab heute und ersetzt eine ganze Reihe von verschiedenen bisherigen Verordnungen und Allgemeinverfügungen.
Hier ist jetzt u.a. zusammengefasst:
- Kontaktverbote
- Veranstaltungsverbote
- Kiga-/ Schulschließungen
- Schließung von Geschäften/Gaststätten, usw.
- Schließung öffentlicher Einrichtungen, Kirchen, Vereinshäusern, Sportanlagen…
- Regelungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, …
Geschlossen werden nun auch die Fahrschulen, Straßenverkäufe von Eis und (Elektro-)Technikmärkte und zwar bis einschließlich 19. April 2020. Zudem hat der Freistaat noch einmal konkretisiert, dass etwa Blumen-/Floristikgeschäfte und Tabakläden offen bleiben.
Hier der volle Wortlaut:
https://www.tmasgff.de/…/20200326_ThuerSARS-CoV-2_Eindmassn…