Standfestigkeitsprüfungen Grabmale

Grabfeld

Standfestigkeitsprüfungen an den Grabmalen

auf den gemeindlichen Friedhöfen

 

Die Gemeinden als Friedhofsträger haben im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten auf ihren Friedhöfen regelmäßige Standsicherheitskontrollen an den Grabmalen durchzuführen. Verantwortlich für die Erhaltung der Standsicherheit dieser „baulichen Anlagen“ ist aber der Grabnutzungsberechtigte selbst.

 

Die Standfestigkeitsprüfungen auf den Friedhöfen in kommunaler Trägerschaft werden wie in den vergangenen Jahren durch ein fachlich kompetentes Unternehmen für Arbeitssicherheit durchgeführt.

 

Halten die Grabsteine die betreffenden Prüflasten nicht aus, ist deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Der Grabnutzungsberechtigte hat dann in einem solchen Fall umgehend durch eine kompetente Firma fachgerecht die Standfestigkeit des Grabmales wieder herstellen zu lassen.

 

Betreffende Grabsteine werden mit einem Aufkleber versehen, der auf die fehlende Standsicherheit hinweist und die Grabnutzungsberechtigten auf die daraus abzuleitenden Pflichten aufmerksam macht.

 

Ein Grabstein, dessen Zustand sich als eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit erweist, kann umgelegt bzw. die gesamte Grabstätte je nach deren Lage abgesperrt werden.

 

Die diesjährigen Grabstein-Standfestigkeitskontrollen auf den kommunalen Friedhöfen sind für den 6. und 7. April 2020 geplant.

 

Die Friedhöfe Rentwertshausen und Wolfmannshausen sind in kirchlicher Trägerschaft um somit von dieser Bekanntmachung nicht betroffen.

 

Friedhofsverwaltung der Gemeinde Grabfeld