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AB 24.04.2020 PFLICHT: MUND-NASEN-BEDECKUNG

Grabfeld, den 23.04.2020
 
Gesundheitsministerin Heike Werner: „Gleichzeitig mit der Öffnung vieler Geschäfte wird ab morgen im Einzelhandel und im ÖPNV das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Die täglichen Infektionszahlen zeigen uns, dass wir die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin sehr ernst nehmen müssen. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist nach Ansicht des Robert Koch-Instituts ein Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Von grundlegender Bedeutung ist weiterhin das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln."
 
Wichtige Fragen und Antworten zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung haben wir auf unserer Internetseite veröffentlicht:
 
 
 
Weitere Fragen/Antworten (Quelle LRA SM):
 

Besteht eine Pflicht zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung? 

Im Freistaat Thüringen gilt seit 24. April 2020 die Maskenpflicht und zwar in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr.

Neben der selbstgenähten Mund-Nasen-Bedeckung sind auch Schals, Tücher, Buffs und Stoffzuschnitte aus Bettlaken oder anderen dichtgewebten Baumwollstoffen (waschbar bei 90° C) möglich.

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder bis zum Schuleintritt ausgenommen.

Warum sollte man eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung werden Tröpfchen, die man beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen. Das Risiko, eine andere Person durch Husten oder Niesen anzustecken, wird verringert. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist also vor allem Fremdschutz.

Selbstverständlich eignet sich eine einfache, aus Stoff genähte Mund-Nasen-Bedeckung nicht für die Versorgung Corona-positiver Patienten. Hier ist ein Mund-Nasen-Schutz nötig.

Aber: Jede Bedeckung hat mehr Schutzwirkung für Träger und Gegenüber als keine!

Wen schütze ich mit einer Mund-Nasen-Bedeckung?

Mit dem Tragen der Bedeckung schützen wir vor allem diejenigen, die jetzt das öffentliche Leben im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufrecht erhalten. Dazu gehören die Fahrerinnen und Fahrer im ÖPNV, die Angestellten im Supermarkt oder in der Drogerie, die Ärzte, Krankenschwestern und die Pflegekräfte.

Und natürlich tragen wir alle vor allem den Risikogruppen gegenüber eine besondere Verantwortung: nämlich bspw. älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.

Warum soll ich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn ich gesund bin?

Nicht jeder Infizierte bemerkt, dass er krank ist. Durch das Tragen einer Bedeckung kann vermieden werden, dass unentdeckt Infizierte andere Menschen anstecken.

Zu welchen Gelegenheiten müssen Bedeckungen getragen werden?

Öffentliche Räume und Wochenmärkte

Alle Personen, die öffentliche Räume und Wochenmärkte betreten, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (Supermärkte, Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Diensträume von Handwerkern und Dienstleistern, ÖPNV, Banken, etc.) müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Wo es eng werden kann - bspw. in Einkaufsläden, in Einkaufszentren, Verkaufsstände von Wochenmärkten

Die Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nicht sofort beim Verlassen des Hauses getragen werden, sondern beim Betreten von nicht privaten Räumen und Wochenmärkten. Also in Räumen oder Bereichen, wo es passieren kann, dass die Abstände nicht eingehalten werden können.

Die Pflicht zum Tragen einer Bedeckung betrifft also vor allem Ihren Einkauf, also eine Zeit von ca. 1-2 Stunden, um das Risiko der Übertragung zu reduzieren.

Wie sitzt die selbst genähte Bedeckung richtig? Was ist beim Tragen zu beachten?

Bitte waschen Sie vor dem Berühren und Anlegen der Mund-Nasen-Bedeckung gründlich die Hände und desinfizieren Sie Ihre Hände, wenn möglich. Die Bedeckung muss eng vor Nase und Mund anliegen.

Zudem sollte man sie während des Tragens nicht berühren.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt detaillierte Hinweise zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“) sowie medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) und filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3).

Meine Brille beschlägt beim Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung: Gibt es Tipps, die dagegen helfen?

Für Brillenträger ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ein Problem, denn: Die Brille beschlägt beim Tragen der Bedeckung. Das Nachrichtenmagazin stern hat in dem Online-Beitrag: Sieben Tipps für Brillenträger zusammengetragen, wie Sie das verhindern können.

Wo bekomme ich eine Bedeckung her? Aufruf zum selbst Nähen

Da käufliche Mund-Nasen-Bedeckungen aktuell jedoch Mangelware sind, wird empfohlen, diese selbst zu nähen oder nähen zu lassen. Dafür kann dicht gewebte Baumwolle verwendet werden, entsprechende Anleitungen zum Nähen finden sich bspw. hier:

Wie kann man selbst genähte Mund-Nasen-Bedeckungen hygienisch wieder aufbereiten?

Wichtig ist auch, die selbst genähten Mund-Nasen-Bedeckungen regelmäßig, insbesondere wenn sie durchfeuchtet sind, zu wechseln und zu waschen.

Die selbst genähten Mund-Nasen-Bedeckungen können mehrmals verwendet werden, indem sie als Kochwäsche (bei 90° C oder 95° C) gewaschen und anschließend gebügelt werden. Bei dieser Vorgehensweise werden die Keime vernichtet.

Die Bedeckungen müssen täglich gewaschen werden! Das Reinigen kann auch durch Auskochen im Topf auf dem Herd erfolgen.

Muss ich noch Abstand halten, wenn ich eine Bedeckung trage?

Ja!

Bedeckungen sind eine Ergänzung der Maßnahmen. Den Mindestabstand von 1,5 Metern ersetzen sie nicht. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen dürfen nicht vernachlässigt werden.

Birgt das Tragen einer Bedeckung auch Gefahren?

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen. Dadurch läuft der Träger Gefahr, wichtige Hygienemaßnahmen wie etwa das Händewaschen zu vergessen.

Extrem wichtig ist das regelmäßige Wechseln der Bedeckung (bei Durchfeuchtung sofort wechseln, mindestens aber einmal pro Tag wechseln) und das Waschen und Bügeln bei hohen Temperaturen nach jedem Gebrauch.

 

Bild zur Meldung: AB 24.04.2020 PFLICHT: MUND-NASEN-BEDECKUNG