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Neue Regelungen zu Corona ab 04.05.2020

Grabfeld, den 04.05.2020

In Thüringen wird am Montag, den 4. Mai 2020, eine Änderungsverordnung zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft treten. Damit wird der Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 30. April umgesetzt.

Die wichtigsten Punkte der Änderungsverordnung im Überblick:

Nach wie vor gilt:

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygienemaßnahmen einhalten
  • Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten

Neue Regelungen:

  • An Gottesdiensten und sonstigen religiösen Zusammenkünften können im Ausnahmefall in geschlossenen Räumen mehr als 30 Personen teilnehmen. Die Vorlage eines Hygiene- und Schutzkonzeptes ist erforderlich.
  • Trauerfeiern sind auch in geschlossenen Räumen gestattet.
  • Klarstellung, dass auch auf Mund-Nasen-Bedeckungen verfassungsfeindliche Kennzeichen verboten sind
  • Öffnung von Spielplätzen
  • Öffnung von Musik- und Jugendkunstschulen für Individualunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen bei entsprechenden Hygienekonzepten
  • Ermöglichung von Individualsport auf Freiluftanlagen
  • Streichung der 800m²-Regelung im Einzelhandel
  • Öffnung von Kosmetik- und Nagelstudios bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von Fußpflegeangeboten bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für Moped- und Motorradführerscheine bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von medizinischen Angeboten wie Physio- und Ergotherapien auch ohne medizinisches Attest/Rezept
  • Klarstellung, dass Seelsorgern Zutrittsrechte zu gewähren sind
  • Schrittweise Öffnung von Bildungseinrichtungen 

Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Schutzkonzepten und Hygieneregeln  grundlegend ist. Die Angebote können, müssen aber nicht öffnen. Eine Öffnung kann erst erfolgen, wenn Schutzkonzepte umgesetzt werden können.

Die vollständige Änderungsverordnung wurde auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei veröffentlicht: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

 

Bild zur Meldung: Zusammenfassung als Grafik