Fortentwicklung der Corona-Maßnahmen
Grabfeld, den 13.05.2020
Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
In Thüringen tritt am 13. Mai die Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Diese löst die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18. April ab.