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Kinderbetreuung ab 18.05.2020

Grabfeld, den 15.05.2020

Notbetreuung und Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb

 

 

 

Liebe Eltern,

 

am Dienstag wurden wir alle von der Kehrtwende des Thüringer Bildungsministeriums überrascht, dass die Kindergärten nun ab 18.05.2020 von der Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb wechseln können. Der Wechsel muss spätestens am 15.06.2020 erfolgen. Für den Wechsel muss für jeden Kindergarten ein Hygienekonzept erarbeitet und durch das Landratsamt genehmigt werden. Erst gestern haben wir das Konzept für den Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb und eine Handreichung zur Hygiene in der Kindertagesbetreuung des Thüringer Bildungsministeriums erhalten. Die verbindlichen Regelungen zur erweiterten Notbetreuung für die Vorschulkinder ging heute Morgen bei uns ein.

 

 

Nach Abstimmung mit den Trägern (DRK, Kath. Kirchengemeinde) der Kindergärten der Gemeinde Grabfeld möchte ich folgende Informationen geben.

 

Aufgrund der hohen Vorgaben, des Abstimmungsaufwandes und der Genehmigungspflicht der Hygienepläne ist ein sofortiger Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb nicht möglich. Weiterer Nachteil des eingeschränkten Regelbetriebes wäre die Notwendigkeit von „Wechselmodellen“ (wochenweise Betreuung) oder „zeitversetzter“ Betreuung („Schichten“). Gleichzeitig würden alle Ansprüche auf Notbetreuung entfallen. Dies scheint aber weder für uns noch für Sie als Eltern eine zufriedenstellende Lösung zu sein.

 

 

Deshalb sind mit den Trägern der Kindergärten unserer Gemeinde folgende weitere Schritte abgestimmt:

 

1. Ab 18.05.2020 weiterhin Notbetreuung derjenigen Kinder, die bereits in der Notbetreuung sind sowie Erweiterung der Notbetreuung für die Schulanfänger und deren Geschwisterkinder.

 

Eine Aufnahme der Schulanfänger und Geschwisterkinder erfolgt am 18.05.2020 nicht „automatisch“. Es muss auf jeden Fall eine Anmeldung bei der Kindergartenleitung erfolgen, um eine Planung zu ermöglichen.

 

 

2. Voraussichtlich ab 02.06.2020 erfolgt der Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb. Ziel ist es, allen Eltern, die einen tatsächlichen Bedarf haben, eine Betreuungsmöglichkeit zu bieten. Auf Schicht- oder Wechselmodelle wollen wir möglichst verzichten. Nötig wird aber sein, die Öffnungszeiten zu verringern (z.B. 7.30 – 15.30 Uhr). Diese Festlegungen erfolgen in jedem Kindergarten individuell. Die Zeit ab 18.05. wird deshalb für Bedarfsabfragen bei allen Eltern durch die Leiterinnen und entsprechenden Planungen und Vorbereitungen gebraucht.

 

 

Weitere Informationen (auch bei nochmaligen Änderungen der Vorgaben durch das Land) erfolgen durch die Träger unserer Kindergärten. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Leiterinnen Ihrer Einrichtung.

 

 

Unsere Träger und Kindergärten arbeiten mit Hochdruck an den notwendigen Vorkehrungen.

 

Ich danke für Ihr/Euer Verständnis!

 

 

Herzliche Grüße

 

 

Christian Seeber

Bürgermeister