Öffentliche Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Büchelberg“ OT Queienfeld
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Büchelberg“ der Gemeinde Grabfeld / OT Queienfeld nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Grabfeld / OT Queienfeld hat am 30.06.2020 mit Beschluss-Nr. 125/11/2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Büchelberg“ der Gemeinde Grabfeld / OT Queienfeld, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25.05.2020 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Büchelberg“ der Gemeinde Grabfeld / OT Queienfeld ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Büchelberg“ der Gemeinde Grabfeld / OT Queienfeld, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 25.05.2020) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 13.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020 in der
Gemeindeverwaltung Grabfeld, OT Rentwertshausen, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld, in der Bauverwaltung während der Dienststunden:
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Gemeinde Grabfeld unter http://www.Grabfeld.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Grabfeld, den 22.06.2020 -Siegel-
S e e b e r
Bürgermeister