Ausschreibung zur Jagdverpachtung des Gemeinschaftsjagdbezirk West
Jagdgenossenschaft Exdorf
Der Jagdvorstand
Ausschreibung zur Jagdverpachtung des Gemeinschaftsjagdbezirk West
von der Jagdgenossenschaft Exdorf
Nach dem Beschluss der Jagdgenossen-schaftsversammlung vom 18.09.2020 gibt die Jagdgenossenschaft Exdorf bekannt, dass zum 01.01.2021 in der Gemarkung Exdorf mit der Erteilung des Zuschlages durch die Jagd-genossenschaftsversammlung der Jagdbogen „West 04/034“ neu zu verpachten ist.
Die jagdbare Fläche beträgt 516 ha, davon sind 212 ha Wald- und 304 ha Feldfläche.
Der Gemeinschaftsjagdbezirk ist als Niederwildjagd eingestuft, mit Hochwild-vorkommen, das zeitweise als Einstands- und Durchzugswild vorhanden ist. Nach dem Abschussplan ist vorrangig das Rehwild zu bejagen.
Zur Hochwildbejagung sind vorwiegend Schwarzwild vorhanden.
Die Pachtdauer beträgt neun (9,25) Jahre.
Die Verpachtung erfolgt auf Grund: - Einholung schriftlicher Gebote
Bei der Abgabe der schriftlichen Pachtgebote sind folgende Bedingungen zu beachten:
1. Es gibt kein Mindestangebot als Vorgabe pro ha gepachteter Fläche
2. Eine Verpachtung erfolgt nur an
-pachtberechtigte Jäger,
- die ihren Hauptwohnsitz in den Landkreisen Schmalkalden Meiningen,
Suhl, Hildburghausen oder Rhön-Grabfeld haben.
3. Gem. § 4 Abs. (13) ThJGAVO vom 07.04.2006 sind schriftliche Pachtgebote dem Jagdvorstand verschlossen in einem separaten zweiten Innenumschlag einzureichen.
Der Umschlag ist mit „Pachtgebot“ und Name zu kennzeichnen.
4. Gem. § 4Abs. (12) ThJGAVO vom 07.04.2006 erklärt sich die Jagdgenossenschaft, den Zuschlag nicht an das Höchstangebot zu binden. Die Jagdgenossen-schaft wird vom Höchstangebot nur dann absehen, wenn dies im Interesse der Jagdgenossenschaft ist.
5. Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheins abzugeben.
6. Der Termin zum Einsendeschluss ist der 30.11.2020.
7. Das Pachtangebot richten Sie bitte an den Vorstand der Jagdgenossenschaft
Exdorf z. H. des Jagdvorstandes
Herr Eberhard Kuhles
Frankengasse 6
98631 Grabfel
8. Der Pachtvertrag mit den Pachtbedingungen und eine Karte vom Jagdrevier liegen zur Einsichtnahme beim Jagdvorstand aus. (s.P.7. gen. Anschrift)
Der Pachtvertrag kann auch unter der Rufnummer 03694750412
telefonisch angefordert werden.
Exdorf, den 18.09.2020
Der Jagdvorstand