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weitere Einschränkungen bei Veranstaltungen

Grabfeld, den 09.11.2020

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat nun seit fast zwei Wochen den 7-Tages-Inzidenz-Grenzwert von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner deutlich überschritten. Ergänzend zu der Grund- bzw. der Sondereindämmungsverordnung des Freistaates hat der Landkreis seine Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2020 aufgehoben und eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 7. November 2020 in Kraft.

Öffentliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind demnach künftig grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt.

 

Neu ist, dass nichtöffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen verboten sind, bisher waren maximal 25 Personen zulässig. Bei den Ausnahmen orientiert sich die Allgemeinverfügung an den Regelungen des Freistaates. Im Gegensatz zur Verordnungslage des Landes sind aber beispielsweise Trauerfeiern im Landkreis klar geregelt und mit mehr als zehn Personen möglich, sofern es das jeweilige Hygienekonzept zulässt (abhängig z.B. von der räumlichen Kapazität der Kirche oder Trauerhalle).

Unter freiem Himmel können weiterhin maximal 50 Personen nichtöffentlich zusammenkommen.

 

Ausgenommen von den Verboten sind die unter VI. der Allgemeinverfügung aufgeführten Veranstaltungen beziehungsweise Anlässe.

Weiterhin gilt auch die Regelung des Landkreises für private und familiäre Feierlichkeiten in privat genutzten Räumen und Grundstücken. Hier dürfen auch künftig bis zum Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.

„Private Feiern, aber auch kleinere Familienbesuche, zählten auch in den letzten Tagen zu den häufigsten Infektionsursachen. Deswegen haben wir bewusst schärfere Regelungen als der Freistaat definiert“, erklärt Landrätin Peggy Greiser. „In Thüringen hat sich die Anzahl der Corona-Intensivpatienten zuletzt verdoppelt. In einigen Regionen Deutschlands werden die Kapazitäten bereits knapp. Es ist die Zeit gekommen, in der jeder Einzelne mitwirken muss, damit wir gemeinsam diese Pandemie so gut wie möglich bewältigen können.“

 

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.