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CORONA-SONDERVERORDNUNG ab 1. Dezember

Grabfeld, den 30.11.2020

Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Anpassung außerordentlicher Sondermaßnahmen

Gültig ab 1. Dezember 2020

 

Die neue Corona-Sonderverordnung tritt am Dienstag, den 1. Dezember 2020, in Kraft.

Thüringen setzt mit dieser angepassten Sonder-Verordnung die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 um. Die Regelungen gelten bis 20. Dezember 2020.

 

VERORDNUNG (29.11.)

 

 

Thüringer Corona-Verordnung

Am 29. November wurde die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 leicht angepasst und verlängert. Diese ist jetzt bis zum 20. Dezember 2020 gültig.

 

 

Die Fünfte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte Thüringer Quarantäneverordnung) wurde ohne Änderungen am 29. November 2020 verlängert und gilt ebenfalls bis zum 20. Dezember 2020-

 

Alle unterschriebenen Verordnungstexte sowie die angepassten Bußgeldkataloge finden Sie unten auf dieser Seite im Downloadbereich.