Fälligkeit der Grundsteuer
Fälligkeit der Grundsteuer
Alle Grundsteuerpflichtigen möchten wir an den Zahlungstermin 15. Mai 2015 erinnern.
Bitte überweisen sie fällige Beträge rechtzeitig, um eine Mahnung mit Mahngebühren zu vermeiden (zur Erhebung von Mahngebühren sind wir gesetzlich verpflichtet).
Haben sie uns eine Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift erteilt, werden die fälligen Beträge durch die Gemeinde Grabfeld abgebucht.