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Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt vom 21. bis 24. Oktober 2015

Grabfeld, den 30.09.2015

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Abfall und Altlasten, informiert, dass das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt in diesem Jahr letztmalig gestattet wird; und zwar im Zeitraum vom 21. bis 24. Oktober 2015.

Die Voraussetzungen dafür entnehmen Sie bitte der Allgemein-verfügung im Amtsblatt des Landkreises. Die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung tritt zum Jahresende 2015 außer Kraft, d.h. die gesetzliche Grundlage für diese Ausnahmeregelung erlischt.