Regelungen für die Grünschnittplätze
Grabfeld, den 23. 02. 2016
Regelungen für die Grünschnittplätze der Gemeinde Grabfeld im Jahr 2016
Nachfolgend genannte Bedingungen gelten für die Annahme von Pflanzenabfällen an den öffentlichen Grünschnittplätzen der Gemeinde Grabfeld.
- Die Anlieferung von Grünschnitt ist im Jahr 2016 vom 19. März bis 12. November nur privaten Haushalten gestattet
- aus den OT Wolfmannshausen, Bibra, Rentwertshausen, Queienfeld am Grünschnittplatz Wolfmannshausen,
- aus den OT Jüchsen, Exdorf, Obendorf am Grünschnittplatz Jüchsen,
- aus den OT Bauerbach und Schwickershausen am Grünschnittplatz Kuhtrift in Schwickershausen.
- aus dem OT Nordheim am Grünschnittplatz Nordheim,
- Für die OT Behrungen und Berkach gelten vorläufige Regelungen für Grünschnittannahme wie bisher. Kurzfristige Neuregelungen auf Grund der aktualisierten Gesetzeslage in Thüringen werden in den örtlichen Schaukästen veröffentlicht.
- Pro Person werden jährlich höchsten 100 kg Pflanzenabfälle kostenlos angenommen.
- Die Annahme von Pflanzenabfällen gewerblich genutzter Grundstücke, die dem Gewerbetarif unterliegen, ist nicht zulässig.
Folgende Pflanzenabfälle werden zur Zwischenlagerung angenommen:
- Obstgehölz- und Heckenschnitt (Astdurchmesser maximal 8 cm)
- völlig entleerte Weihnachtsbäume
- Laub- und Blattabfälle, Kartoffelkraut
- Grasschnitt (nur in angetrocknetem Zustand)
Nicht angenommen werden:
- Nahrungsmittel-, Küchen- und Schlachtabfälle
- Abfälle in flüssiger Form
- Baumstümpfe
- Schnittholz, Balken, Bretter
- Fenster, Türen, Gartenzäune
- Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt etc.
Äste und Baumschnitt (bis max. 8 cm) sind aus Gründen der gesonderten Lagerung getrennt vom restlichen Grünschnitt anzuliefern.
Die Entgegennahme von Grünschnitt erfolgt vom 19. März bis 12. November 2016 jeweils
samstags
- am Grünschnittplatz Wolfmannshausen von 09.30 – 11.30 Uhr
- am Grünschnittplatz Jüchsen von 12.30 – 14.30 Uhr
- am Grünschnittplatz Nordheim von 16.00 – 17.30 Uhr
- am Grünschnittplatz Schwickershausen von 15.00 – 17.00 Uhr
Außerhalb dieser Annahmezeiten ist die Ablagerung von Grünschnitt nicht gestattet.
Verstöße gegen die genannten Festlegungen werden verfolgt und geahndet.
Im Auftrag
Fehringer (Ordnungsamt)