Regelungen für die Grünschnittplätze der Gemeinde Grabfeld im Jahr 2017
Nachfolgend genannte Bedingungen gelten für die Annahme von Pflanzenabfällen an den öffentlichen Grünschnittplätzen der Gemeinde Grabfeld.
1. Die Anlieferung von Grünschnitt ist im Jahr 2017
vom 18. März bis 11. November nur privaten
Haushalten gestattet
- aus den OT Wolfmannshausen, Bibra, Rentwertshausen, Queienfeld am Grünschnittplatz Wolfmannshausen,
- aus den OT Jüchsen, Exdorf, Obendorf am Grünschnittplatz Jüchsen,
- aus den OT Bauerbach und Schwickershausen am Grünschnittplatz Kuhtrift in Schwickershausen.
- aus dem OT Nordheim am Grünschnittplatz Nordheim,
- Für die OT Behrungen und Berkach gelten vorläufige Regelungen für Grünschnittannahme wie bisher. Kurzfristige Neuregelungen auf Grund der aktualisierten Gesetzeslage in Thüringen werden in den örtlichen Schaukästen veröffentlicht.
2. Pro Person werden jährlich höchstens 100 kg
Pflanzenabfälle kostenlos angenommen.
3. Die Annahme von Pflanzenabfällen gewerblich
genutzter Grundstücke, die dem Gewerbetarif
unterliegen, ist nicht zulässig.
Folgende Pflanzenabfälle werden zur Zwischenlagerung angenommen:
- Obstgehölz- und Heckenschnitt (Astdurchmesser maximal 8 cm)
- völlig entleerte Weihnachtsbäume
- Laub- und Blattabfälle, Kartoffelkraut
- Grasschnitt (nur in angetrocknetem Zustand)
Holzige und krautige Pflanzenabfälle müssen künftig gesondert am Grünschnittplatz gelagert werden, so dass deren Annahme ab diesem Jahr getrennt vorgenommen wird.
Nicht angenommen werden:
- Nahrungsmittel-, Küchen- und Schlachtabfälle
- Abfälle in flüssiger Form
- Baumstümpfe
- Gehölze mit Durchmesser über 8 cm
- Schnittholz, Balken, Bretter
- Fenster, Türen, Gartenzäune
- Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt etc.
Die Entgegennahme von Grünschnitt erfolgt vom 18. März bis 11. November 2017 jeweils samstags
- am Grünschnittplatz Wolfmannshausen von 13.30 – 15.30 Uhr
- am Grünschnittplatz Jüchsen von 12.30 – 14.30 Uhr
- am Grünschnittplatz Nordheim von 16.00 – 17.30 Uhr
- am Grünschnittplatz Schwickershausen von 15.00 – 17.00 Uhr
Außerhalb dieser Annahmezeiten ist die Ablagerung von Grünschnitt nicht gestattet.
Verstöße gegen die genannten Festlegungen werden verfolgt und geahndet.