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Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben

Grabfeld, den 14.03.2017

Die Aufstallungspflicht für Geflügel wird im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgehoben. Nach einem entsprechenden Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 10.03.2017 kann auf die Aufstallung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen verzichtet werden. Jedoch wird teilweise in anderen Landkreisen aufgrund einer Risikoeinschätzung die Aufstallung weiter aufrechterhalten. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen gibt die diesbezügliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht im Landkreis Schmalkalden-Meiningen vom 10.03.2017 öffentlich bekannt.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Allgemeinverfügung Aufhebung Stallpflicht

 

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind ab sofort auch Geflügelausstellungen unter bestimmten Bedingungen  erlaubt. Weiterhin untersagt bleiben jedoch Geflügelmärkte und –börsen sowie Veranstaltungen anderer Art, auf denen Geflügel verkauft oder getauscht wird.

In allen Fällen ist von allen Geflügelhaltern weiterhin ein Höchstmaß an Achtsamkeit erforderlich. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass die Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016 weiterhin bis zum 20. Mai 2017 gilt.

 

Bei Fragen können sich Bürger an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Obertshäuser Platz 1, Tel.: 03693/485-163, -164 wenden.