Landratswahl 15.04.2018 - Wahlbekanntmachung

Grabfeld, den 13.04.2018

 

 

Landkreiswahlleiter

Herr Kröckel

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

Obertshäuser Platz 1

98617 Meiningen

Landkreis

 

Schmalkalden-Meiningen

 

Wahlbekanntmachung

 

1.

Am

Datum

 

15.04.2018

finden die Wahl des Landrates des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                        statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

 

2.         Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

 

x

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden.

 

Jedermann hat Zutritt zu den Wahlraum/Wahlräumen sowie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstands.

Der Briefwahlvorstand tritt erst am Wahltag um

18.00

Uhr zusammen.

 

Er ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

 

Wahlbriefe müssen der Gemeinde so übersandt werden, dass sie spätestens am

Datum

 

15.04.2018

bis

18.00 Uhr eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

3. Die Wahlräume, sowie der Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes befinden sich:

 01        Bauerbach       Gemeindeamt                                              Friedrich-Schiller-Str. 2

 02        Behrungen       Gasthof „Zur Henne“ kleiner Saal            Am Manger 4

 03        Berkach             Kulturhaus, Versammlungsraum            Am Schloßhof 5

 04        Bibra                  Mehrzweckhalle                                           Am Sportplatz 6

 05        Exdorf                Neuer Backraum                                          Am Roßbach 14

 06        Jüchsen           Gemeindestube                                            Gutsstr. 2

 07        Nordheim         Rathaus                                                         Rathausstr. 22

 08       Obendorf           Gemeinschaftshaus                                    Zum Schwanberg 25

 09      Queienfeld         Büro des Ortsteilbürgermeisters              Zum Queienberg 16

 10      Rentwertshausen Gemeinderaum                                        Heurichstraße 1

 11      Schwickershausen Gemeinderaum                                       Alte Weinstraße 33

 12      Wolfmannshausen    Vereinszimmer in der ehemaligen Gaststätte   Dorfstr. 10

 

Briefwahlvorstand    Gemeindeverwaltung Konferenzzimmer

                                     in Rentwertshausen, Hauptstraße 28                       

 

Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.

 

4.  Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird.

 

5.  Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum.

 

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Sie haben eine Stimme. Sie vergeben sie dadurch, dass Sie auf dem Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen.

 

6.         Wahlablauf

 

Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der Sie wahlberechtigt sind. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstands Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift.

Bitte beachten Sie:

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der

a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat,

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat,

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat,

d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder 

e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will.

Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei.

Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses.

Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist.

 

7.  Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.

 

8.  Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird

 

 

Datum

 

16.04.2018

um

08.00

Uhr bis voraussichtlich

Datum

 

12.00

Uhr und

 

X

am Montag, dem

 

 

Datum

 

 

um

 

Uhr bis voraussichtlich

Datum

 

 

Uhr in den

 

am Dienstag, dem

 

X

selben

 

folgenden

 

     Wahlräumen und Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

 

Hinweis:      Hat bei den Wahlen kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erhalten, findet eine Stichwahl statt. Der Termin

einer etwaigen Stichwahl wurde auf den

Datum

 

29.04.2018

festgelegt.

 

Ort, Datum

 

 

 

 

Grabfeld, den 26.03.2018

 

Unterschrift

 

 

 

 

Seeber, Bürgermeister