Landratswahl 15.04.2018 - Wahlbekanntmachung
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LandkreiswahlleiterHerr Kröckel Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen |
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen |
Wahlbekanntmachung
1. |
Am |
Datum
15.04.2018 |
finden die Wahl des Landrates des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
x |
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. |
Jedermann hat Zutritt zu den Wahlraum/Wahlräumen sowie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstands.
Der Briefwahlvorstand tritt erst am Wahltag um |
18.00 |
Uhr zusammen. |
Er ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
Wahlbriefe müssen der Gemeinde so übersandt werden, dass sie spätestens am |
Datum
15.04.2018 |
bis |
18.00 Uhr eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
3. Die Wahlräume, sowie der Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes befinden sich:
01 Bauerbach Gemeindeamt Friedrich-Schiller-Str. 2 |
02 Behrungen Gasthof „Zur Henne“ kleiner Saal Am Manger 4 |
03 Berkach Kulturhaus, Versammlungsraum Am Schloßhof 5 |
04 Bibra Mehrzweckhalle Am Sportplatz 6 |
05 Exdorf Neuer Backraum Am Roßbach 14 |
06 Jüchsen Gemeindestube Gutsstr. 2 |
07 Nordheim Rathaus Rathausstr. 22 |
08 Obendorf Gemeinschaftshaus Zum Schwanberg 25 |
09 Queienfeld Büro des Ortsteilbürgermeisters Zum Queienberg 16 |
10 Rentwertshausen Gemeinderaum Heurichstraße 1 |
11 Schwickershausen Gemeinderaum Alte Weinstraße 33 |
12 Wolfmannshausen Vereinszimmer in der ehemaligen Gaststätte Dorfstr. 10 |
Briefwahlvorstand Gemeindeverwaltung Konferenzzimmer
in Rentwertshausen, Hauptstraße 28
Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.
4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird.
5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum.
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Sie haben eine Stimme. Sie vergeben sie dadurch, dass Sie auf dem Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen.
6. Wahlablauf
Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der Sie wahlberechtigt sind. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstands Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift.
Bitte beachten Sie:
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der
a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat,
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat,
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat,
d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder
e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will.
Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei.
Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses.
Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.
8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird
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Datum
16.04.2018 |
um |
08.00 |
Uhr bis voraussichtlich |
Datum
12.00 |
Uhr und |
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X |
am Montag, dem |
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Datum
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um |
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Uhr bis voraussichtlich |
Datum
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Uhr in den |
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am Dienstag, dem |
X |
selben |
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folgenden |
Wahlräumen und Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Hinweis: Hat bei den Wahlen kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erhalten, findet eine Stichwahl statt. Der Termin
einer etwaigen Stichwahl wurde auf den |
Datum
29.04.2018 |
festgelegt. |
Ort, Datum
Grabfeld, den 26.03.2018
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Unterschrift
Seeber, Bürgermeister
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