Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Fälligkeit der Grundsteuer

Grabfeld

Fälligkeit der Grundsteuer

 

Wir möchten alle Grundsteuerpflichtigen an den Zahlungstermin 15. Mai 2018 erinnern.

 

Bitte überweisen Sie fällige Beträge rechtzeitig, um eine Mahnung mit Mahngebühren zu vermeiden (zur Erhebung von Mahngebühren sind wir gesetzlich verpflichtet).

 

Haben Sie uns eine Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift erteilt, werden die fälligen Beträge durch uns abgebucht.