Landesstraßenbedarfsplan 2030 - Anhörung Öffentlichkeit

Grabfeld, den 28.08.2018

Entwurf des Landesstraßen-bedarfsplans 2030

Bekanntmachung zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Landesstraßenbedarfsplans 2030

 

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf des „Landesstraßenbedarfsplans 2030“ (LStrBPl 2030) sowie der dazu erstellte Umweltbericht öffentlich zugänglich gemacht werden und die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 41 und § 42 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) mit Beginn zum 24. Juli 2018 eingeleitet wird.

Der Freistaat Thüringen ist als Baulastträger für die Landesstraßen gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) verpflichtet, die Straßen in seiner Baulast nach seiner Leistungsfähigkeit „in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern“. Die Steuerung der Finanzierung notwendiger Investitionen in das Landesstraßennetz ist zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages entsprechend auskömmlich zu gestalten. Der Landesstraßenbedarfsplan dient dazu, das Netz der Landesstraßen den künftigen Anforderungen anzupassen und mit Hilfe einer Priorisierung von Vorhaben den Mitteleinsatz so zu steuern, dass langfristig der größte Nutzen erzielt wird.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) führt gemäß §§ 34 und 35 UVPG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Punkt 3 ThürUVPG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Das Scoping erfolgte im Jahr 2013, dabei wurde den Thüringer Ministerien, den Regionalen Planungsgemeinschaften, den kommunalen Spitzenverbänden und den in Thüringen anerkannten Naturschutzvereinigungen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Untersuchungsrahmen für die SUP gegeben. Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen wurde ermittelt, welche Auswirkungen auf die Umwelt mit der Umsetzung der Vorhaben des LStrBPl verbunden sind. Die Umweltwirkungen sind im Umweltbericht dargestellt.

Der Entwurf des LStrBPl 2030 einschließlich Umweltbericht wird gemäß § 42 Abs. 2 UVPG in der Zeit vom 24. Juli bis einschließlich 27. August 2018 während der Dienstzeiten in nachfolgenden Straßenbaubehörden ausgelegt:

Landesamt für Bau und Verkehr
Hallesche Straße 15
99085 Erfurt

Straßenbauamt Nordthüringen
Siemensstraße 12
37327 Leinefelde – Worbis

Straßenbauamt Ostthüringen
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Straßenbauamt Südwestthüringen
Am Köhlersgehäu 6
98544 Zella-Mehlis

 

Zudem sind die Unterlagen unter www.lstrbpl2030.de auf dieser Internetseite verfügbar. Die Ausfertigungen an den Auslegungsorten sind identisch mit den im Internet veröffentlichten Dokumenten.

Stellungnahmen bzw. Äußerungen entsprechend § 41 bzw. § 42 Abs. 3 UVPG können bis einschließlich 1. Oktober 2018 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerechte Stellungnahmen bzw. Äußerungen bleiben unberücksichtigt.

Stellungnahmen bzw. Äußerungen per Post können an folgende Adresse gesendet werden:

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinder-Straße 8
Referat 44, LStrBPl 2030
99096 Erfurt

Zur Äußerung kann auch das unten stehende Online-Formular genutzt werden, das mit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der o. g. Internetseite bereitgestellt wird. Äußerungen werden nur berücksichtigt, wenn der Verfasser und die Anschrift eindeutig erkennbar sind.

Äußerungen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Äußerungen. Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Äußerungen werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt.

Nach Beschluss des LStrBPl 2030 durchlaufen die Um-, Aus- und Neubauvorhaben eigenständige Planungsverfahren, in denen abschließend Baurecht erteilt werden kann. In diesen Verfahren können sich Betroffene im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorhabenbezogen äußern.

Gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Abgabe einer Äußerung entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen werden nicht einzeln beantwortet oder veröffentlicht, sondern in einem Bericht zum Beteiligungsverfahren zusammenfassend dokumentiert. Der Bericht wird veröffentlicht. Sofern aufgrund von Stellungnahmen und Äußerungen aus fachlich-inhaltlichen oder rechtlichen Gründen geboten, wird der Entwurf des LStrBPl 2030 einschließlich des Umweltberichts angepasst.

Die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung werden bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehalten.

 

Erfurt, den 11. Juni 2018

 

Lutz Irmer
Abteilungsleiter Verkehr
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

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