COVID-19 - noch strengere Auflagen ab 20.03.2020

Grabfeld, den 19.03.2020

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung: Thüringenweit einheitliche Regelungen ab Donnerstag, 19. März, 24.00 Uhr, 2020 in Kraft

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die alle bisherigen Festlegungen aufhebt und nach einem entsprechenden Erlass des Freistaates Thüringen landesweit gilt. Sie tritt ab Donnerstag, 19. März 2020, 24.00 Uhr, in Kraft. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus.

Die Allgemeinverfügung regelt unter anderem, welche Geschäfte, Unternehmen und Institutionen weiter geöffnet bleiben können und welche nicht. Fest steht, dass nun auch Gaststätten nach Thüringer Gaststättengesetz (Ausnahme: Speisen und Getränke, die zur Mitnahme bestimmt sind) und Friseurläden im gesamten Landkreis geschlossen werden. Auch Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen unter freiem Himmel sind verboten.  Sonderregelungen für Hochzeiten und Trauerfeiern sind ebenfalls ausgeführt. Zudem regelt die Allgemeinverfügung Besuchsverbote in Krankenhäusern und Betretungsverbote in Behindertenwerkstätten und legt fest, wie in noch geöffneten Einrichtungen und Geschäften der Infektionsschutz zu gewährleisten ist.

Auch Verhaltensregeln für Reiserückkehrer werden darin konkret angewiesen.

Die Verfügung gilt bis einschließlich 19. April 2020. Bei Verstößen drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich.

 

Weitere Informationen zu den thüringenweiten Regelungen:
www.tmasgff.de/covid-19/erlass-und-massnahmen

 

Die im Landkreis Schmalkalden-Meiningen geltende Allgemeinverfügung vom 19. März 2020 finden Sie hier.