NEUE THÜRINGER SONDERVERORDNUNG

Grabfeld, den 19.02.2021

Die Verordnung tritt heute, am 19.02.2021 in Kraft und gilt bis zum 15. März.

 

Die Änderungen im Überblick:

‼ Ab 19. Februar:

In fest organisierten privaten Gruppen ist die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren aus maximal zwei Haushalten erlaubt (Zuvor galt das nur für Kinder unter sechs Jahren.).

Bei den Kontaktbeschränkungen werden Kinder bis einschließlich drei Jahren nicht mehr mitgezählt werden.

Die maximale Teilnehmerzahl bei Bestattungen und standesamtliche Eheschließungen wird von 15 auf 25 Personen angehoben werden.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung wird aufgehoben.

Fahrschulen / nicht-öffentlichen Mensen dürfen öffnen.

Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken wird ausgeweitet auf

• Dienstleistungsbetriebe mit Publikumsverkehr,

• theoretische und praktische Fahrschulausbildung

• Sitzungen von kommunalen Gremien

Die Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen wird angepasst: Besucher, die täglich kommen, müssen nicht jeden Tag getestet werden.

 

‼ Ab 1. März:

• Friseurbetriebe dürfen öffnen.

• Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe dürfen öffnen.

Informationen zum Bereich Schulen und Kitas:

▶ www.bildung.thueringen.de

▶ Zur Medieninformation: https://www.tmasgff.de/.../gesundheitsministerin-werner...

▶ Zur Verordnung (Lesefassung): https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung