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🌿 Änderungen bei der Grünschnitt-Annahme ab 2025 🌿
Zusammen mit der Einführung der Biotonne zu Jahresbeginn hat der Landkreis das System der Grünschnittannahme neu organisiert. Landkreisweit wird die Anzahl der Grünschnittplätze mehr als halbiert. Hintergrund ist vor allem, dass die meisten Plätze die rechtlichen Genehmigungsanforderungen nicht erfüllen oder nur unter erheblichen Umbau- und Kostenaufwand erfüllen können. Im Gegenzug werden die Öffnungszeiten der verbleibenden Plätze stark erweitert.
Für unsere Gemeinde bleibt der Platz in Jüchsen bestehen. Der Platz in Wolfmannshausen wird auf das angrenzende
Gelände der LTD verlagert. Zudem wird eine Mitnutzung des Platzes in Ritschenhausen angestrebt. Die Gemeinde Ritschenhausen steht hierzu noch in Verhandlungen mit dem Landratsamt. Weitere Informationen folgen, sobald genaueres bekannt ist.
Alle anderen Plätze sind ab sofort gesperrt und müssen beräumt werden. Eine Abgabe oder Ablagerung in Behrungen, Berkach, Nordheim, Schwickershausen und Wölfershausen ist nicht mehr möglich. Hierzu liegen uns bereits schriftliche Anhörungen der Aufsichtsbehörden vor. Zuwiderhandlungen stellen eine illegale Müllentsorgung dar und werden verfolgt und geahndet!
Da es keine Bindung an einen bestimmten Grünschnittplatz mehr gibt, kann jeder Bürger jeden Platz im Gradfeld und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen nutzen. So ist es durchaus zulässig, dass Bürger unserer Gemeinde den Grünschnittplatz z.B. in Ritschenhausen oder Meiningen zur Abgabe ihrer Grünabfälle nutzen. Die Abgabemenge pro Person oder Haushalt ist nicht mehr begrenzt.
Die Annahme des Grünschnitts in der Gemeinde Grabfeld beginnt dieses Jahr am 15.03. und endet am 29.11.2025.
Nachfolgend genannte Bedingungen für die Annahme von Planzenabfällen gelten weiterhin:
Die Anlieferung von Grünschnitt ist nur privaten Haushalten aus der Gemeinde Grabfeld und dem Landkreis
Schmalkalden-Meiningen gestattet.Die Abgabe von Pflanzenabfällen gewerblich genutzter Grundstücke, die dem Gewerbetarif unterliegen, Ist nicht zulässig
Folgende Pflanzenabfalle werden zur Zwischenlagerung
angenommen
• Obstgehölz- und Heckenschnitt (Astdurchmesser maximal 8 cm)
• völlig entleerte Weihnachtsbaume
• Laub- und Blattabfalle, Kartoffelkraut
• Grasschnitt (nur in angetrocknetem Zustand)Holzige und krautige Pflanzenabfälle sind gesondert am Grünschnittplatz zu lagern, so dass deren Annahme getrennt vorgenommen wird
Nicht angenommen werden:
o Nahrungsmittel-. Küchen- und Schlachtabfälle
o Abfälle in flüssiger Form
o Baumstumpfe
o Schnittholz, Balken, Bretter
o Fenster, Türen, Gartenzäune
o Hausmüll, Sperrmüll. BauschuttÄste und Baumschnitt (bis max. 8 cm) sind aus Gründen der gesonderten Lagerung getrennt vom restlichen Grünschnitt anzuliefern.
Außerhalb dieser Annahmezeiten ist die Ablagerung von Grünschnitt nicht gestattet.
Verstöße gegen die genannten Festlegungen werden verfolgt und geahndet.
Bild zur Meldung: 🌿 Änderungen bei der Grünschnitt-Annahme ab 2025 🌿