Grundsteuer - Informationen zur Anpassung der Grundsteuerreform

Grabfeld

Am 30. Oktober 2025 wurde das „Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform“ (ThürGAnGrStR) beschlossen.

 

Das Gesetz soll die durch die Grundsteuerreform entstandenen Belastungsverschiebungen ausgleichen. Nach Auffassung der Landesregierung wurden Wohngrundstücke durch das bisherige Bundesmodell überproportional belastet, während Nichtwohngrundstücke vergleichsweise begünstigt wurden. Die Neuregelung soll daher Eigentümer von Wohnimmobilien und mittelbar auch Mieter entlasten.

 

Das Gesetz beinhaltet die Anpassung der sogenannten Steuermesszahlen, die für die Berechnung der Grundsteuer maßgeblich sind. Die neu bestimmten Steuermesszahlen gelten für den Bereich der bebauten Grundstücke. Darüber hinaus hat das Anpassungsgesetz keine Auswirkungen auf den Bereich der unbebauten Grundstücke und den Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).

 

Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke wird von bisher 0,31 Promille auf 0,23 Promille gesenkt. Für Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngrundstücke steigt die Steuermesszahl von 0,34 Promille auf 0,59 Promille.

 

Die bereits festgestellten Grundsteuerwerte bleiben bestehen. Grundstückseigentümer müssen keine neue Grundsteuererklärung abgeben. Lediglich die Steuermesszahl als Berechnungsfaktor wird angepasst. Die Finanzämter berechnen die neuen Grundsteuermessbeträge automatisch.

 

(Die Hebesätze der Gemeinde müssen anschließend angepasst werden, um ein stabiles Steueraufkommen sicherzustellen.)

 

Die Thüringer Finanzämter werden ab Mitte 2026 neue Grundsteuermessbescheide an die betroffenen Grundstückseigentümer versenden. Ein Antrag oder sonstiges Tätigwerden der Eigentümer ist hierfür nicht erforderlich.

 

Die bisherigen Bescheide behalten bis zum 31. Dezember 2026 ihr Gültigkeit.

 

Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf folgender Internetseite:

 

https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer