Informationen zur Zahlung der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen)
Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass bisher fällige Beträge der Grundsteuer A bis zum 30. September 2026 zu entrichten sind.
Sollten auch bis dahin Erb- bzw. Grundstücksauseinandersetzungen nicht geklärt sein, ist die Steuer vorerst zu zahlen. Wird durch das Finanzamt Südthüringen eine Änderung bewirkt, so wird auch der Bescheid der Gemeinde rückwirkend geändert und gegebenenfalls zu viel entrichtete Beträge erstattet.
Bitte beachten Sie auch, dass seit 2025 die Eigentümer steuerpflichtig sind. Bei allen privatrechtlichen Verträgen (z. B. Pachtverträgen), die eine Übernahme der Grundsteuer beinhalten, ist der Eigentümer selbst in der Pflicht, seinen Bescheid weiterzuleiten bzw. eine Klärung mit dem Nutzer/Pächter herbeizuführen.
Wir bitten dringend um Einhaltung der oben genannten Frist, um eine Mahnung mit anfallenden Mahngebühren zu vermeiden.
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