aktuelle Zugangsregeln Verwaltung
Zugang zur Verwaltung trotz steigender Infektionszahlen unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich
Trotz der in den vergangenen Wochen angestiegenen Infektionszahlen hinsichtlich des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 ist die Gemeinde Grabfeld bestrebt, den Zugang zur Verwaltung für Besucher zu den bekannten Öffnungszeiten weiterhin zu ermöglichen.
Wir bitten Sie daher, für Ihren Besuch folgende Regelungen zu beachten:
- Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen – soweit möglich – telefonisch oder per E-Mail zu
erledigen.
- Sollte ein persönliches Vorsprechen in der Verwaltung erforderlich sein, verzichten Sie bitte
auf die Begleitung nicht zwingend erforderlicher Personen.
- Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung
mit dem jeweiligen Sachbearbeiter empfohlen.
- Der Zutritt zur Verwaltung wird nur mit Mund-Nasen-Schutz gewährt.
- Bitte benutzen Sie das am Eingang zur Verfügung stehende Desinfektionsmittel.
- Bitte halten Sie zu anderen Besuchern und zu den Mitarbeitern den Mindestabstand von
1,50 m ein.
- Achten Sie auf die allgemeinen Hygieneregeln wie Husten- und Niesetikette, kein
Händeschütteln usw.
- Zur Kontaktnachverfolgung sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, Ihren Namen und Vornamen,
den Wohnort sowie das Datum und den Zeitraum Ihres Besuchs festzuhalten.
- Zugang zur Verwaltung erhalten Besucher nicht, wenn
→ sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf Corona getestet
wurde bzw. die als Corona-Verdachtsfall gilt
→ „offensichtliche Erkältungsanzeichen oder Atemwegserkrankungen“ bestehen.
Personen, die zu diesem Personenkreis zählen bitten wir, sich zur Bearbeitung ihres
Anliegens telefonisch mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen.
Wir bitten Sie um Verständnis für die getroffen Maßnahmen sowie um Beachtung.
Christian Seeber
Bürgermeister Grabfeld, 04.11.2020