NEUE CORONA-VERORDNUNG
Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ wurde heute erlassen und verkündet. Mit ihr gilt auch ein neues Frühwarnsystem (https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem) im Freistaat.
Volltext: https://thueringen.de/verkuendungen
Infos immer auch auf: https://corona.thueringen.de
#Frühwarnsystem in Thüringen bestehend aus den Komponenten:
Leitindikator: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt
Schutzwert: Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, die die Anzahl der nach Meldedatum erfassten stationären Neuaufnahmen an COVID-19 erkrankter Patienten innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt misst
Belastungswert: Auslastung der Intensivbetten, die den prozentualen Anteil intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patienten an der Gesamtzahl der betreibbaren Intensivbetten in Thüringen angibt
Warnstufe 1
a) der Leitindikator einen Wert von 35,0 bis 99,9 aufweist und
b) der Schutzwert bei mindestens 4,0 oder der Belastungswert bei mindestens 3,0 Prozent liegt,
Warnstufe 2
a) der Leitindikator einen Wert von 100,0 bis 200,0 aufweist und
b) der Schutzwert bei mindestens 7,0 oder der Belastungswert bei mindestens 6,0 Prozent liegt,
Warnstufe 3
a) der Leitindikator einen Wert von mindestens 200,1 aufweist und
b) der Schutzwert bei mindestens 12,1 oder der Belastungswert bei mindestens 12,1 Prozent liegt.
Durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt sind die für die Warnstufe einschlägigen Maßnahmen des Thüringer Corona-Eindämmungserlasses zu prüfen und zu ergreifen.