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Anordnungen aufgrund Geflügelpest

Grabfeld, den 27.01.2023

Merkblatt des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zur Anordnungen aufgrund der Geflügelpest.

 

Darin ist klar geregelt, dass in der sogenannten „Überwachungszone“, in der sich auch das Grabfeld befindet, derzeit eine Stallpflicht (außer Tauben) herrscht. Ein Auslauf in der Voliere ist möglich, aber nur, wenn die Maschenweite des Netzes bzw. Zaunes 3 cm nicht übersteigt.