📣 Schöffen gesucht ! Anmeldung noch möglich!

Grabfeld

Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

 

Zum 01.01.2024 werden neue Schöffen für die Amtszeit 2024 – 2028 benötigt. 

 

Die fünfjährige Amtszeit für Schöffen hat am 1. Januar 2019 begonnen und dauert bis zum 31. Dezember 2023. 
Für die Amtszeit ab 01.01.2024 können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort wieder bei ihrer Wohngemeinde bewerben. Bis spätestens zum Sommer 2023 müssen die Gemeinden Schöffenlisten aufstellen und im Gemeinderat beschließen. Im Herbst 2023 tagen dann die vom zuständigen Amtsgericht einberufenen Schöffenwahlausschüsse. Diese wählen dann die Schöffinnen und Schöffen für die neue Schöffenamtsperiode, die vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2028 dauert. 

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt soziale Kompetenz und charakterliche Eignung, Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit, Selbständigkeit der Urteilsbildung, Teamfähigkeit, geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Sie werden für 5 Jahre gewählt.

 

Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl werden von der Gemeinde –soweit möglich- auf Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung aufgestellt und vom Gemeinderat beschlossen. Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden. Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. 

 

Für dieses anspruchsvolle Ehrenamt werden in unserer Gemeinde   9   Männer und Frauen gesucht, die am Amtsgericht Meiningen und den dazugehörenden Schöffengerichten an der Rechtsprechung teilnehmen. Die Gemeinde schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss vor. 

 

Gesucht werden 18 Bewerberinnen und Bewerber, die  

  • zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Grabfeld wohnhaft sind
  • zum Amtsantritt Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren sind

 

Vom Schöffenamt können ausgeschlossen werden, Personen 

  • die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben
  • die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind 
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann

 

Weitere Ausschlussgründe werden ggf. im Einzelfall geklärt. 

 

Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 – 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt. Die Gemeinden müssen die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen erstellen (§ 36 Abs. 1 GVG). 

 

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Schöffe/Schöffin haben, bitten wir Sie, sich bis zum 15.05.2023 bei der Gemeinde Grabfeld zu melden. (Frau Winter Tel. 036944-58214 E-Mail: ) Vordrucke liegen auch in der Gemeindeverwaltung Grabfeld bereit.

 

Allgemeine Unterlagen zur Schöffenwahl erhalten Sie im Internet unter:

https://schoeffenwahl2023.de/

 

Bewerbungsformular als Schöffe:

https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

 

Bewerbungsformular als Jugendschöffe (Diese Bewerbung bitte an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen schicken.):

https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

 

Wir freuen uns auf engagierte Bürgerinnen und Bürger.

 

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