Wahl-Informationen

Wahlbekanntmachung zu den Wahlen des Bürgermeisters der Gemeinde Grabfeld und des Ortsteilbürgermeisters Rentwertshausen
1. Am 23.11.2025 finden die oben bezeichneten Wahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend werden die Wahlergebnisse ermittelt.
Der Termin einer etwa notwendigen Stichwahl für die Wahlen des Bürgermeisters und des Ortsteilbürgermeisters Rentwertshausen (§ 49 Abs.1 ThürKWO) ist der 07.12.2025.
2. Die Gemeinde bildet 13 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sind im Einzelnen im aktuellen Amtsblatt Nr. 10/2025 aufgelistet.
Beantragung von Briefwahlunterlagen auch online möglich
Sobald Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte zugegangen ist, können Sie die Zusendung von Briefwahlunterlagen bis zum 17.11.2025 online unter folgendem Link beantragen: https://statistikportal.thueringen.de/wahlschein/index.php
Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Grabfeld am 23.11.2025
Der Wahlausschuss der Gemeinde Grabfeld hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Grabfeld als gültig zugelassen, welcher hiermit bekannt gegeben wird.
Wahlvorschlag 1
Kennwort: Seeber
Name, Vorname: Seeber, Christian
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/die Wählerin kann seine /ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters Rentwertshausen am 23.11.2025
Der Wahlausschuss der Gemeinde Grabfeld hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters Rentwertshausen als gültig zugelassen, welcher hiermit bekannt gegeben wird.
Wahlvorschlag 1
Kennwort: Fritz
Name, Vorname: Fritz, Marcus
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/die Wählerin kann seine /ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Grabfeld
Die Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Grabfeld findet am Dienstag, den 25.11.2025, um 16.00 Uhr,
im Konferenzzimmer der Gemeindeverwaltung, OT Rentwertshausen, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld
statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Grabfeld, den 01.11.2025
Katrin Haueisen
Wahlleiterin der Gemeinde Grabfeld