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Wahl-Informationen

Wahlergebnis Landtagswahl

Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl zum Thüringer Landtag in der Gemeinde Grabfeld (auch nach Ortsteilen) finden Sie unten stehend als PDF-Dokumente.

 

Weitere Infos auf der Internetseite des Landeswahlleiters: www.wahlen.thueringen.de
 

 

 
 
 
Wahl zum Thüringer Landtag

Wahltermin: 01.09.2024

 

weitere Informationen: https://wahlen.thueringen.de/landtagswahlen/lw_informationen.asp

 

Gemeindewahlleiter: Frau Andrea Winter, Stellvertreter Frau Diana Baumbach (Tel. 036944 582-14, -12)


 

Wahlbekanntmachung - Landtag


1.    Am 01.09.2024 findet die Wahl zum 8. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2.    Die Gemeinde ist in 13 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.


1.    OT Bauerbach, Friedrich-Schiller-Straße 2, 98631 Grabfeld, Gemeindeamt
2.    OT Behrungen, Am Manger 4, 98631 Grabfeld, Kulturhaus - kleiner Saal
3.    OT Berkach, Am Schloßhof 5, 98631 Grabfeld, Kulturhaus - Saal,
4.    OT Bibra, Obere Dorfstraße 3a, 98631 Grabfeld, Seniorenclub
5.    OT Exdorf, Cronlachstraße 49, 98631 Grabfeld, Clubraum - Kulturhaus Exdorf - barrierefrei
6.    OT Jüchsen, Gutsstraße 2, 98631 Grabfeld, Gemeindestube Jüchsen
7.    OT Nordheim, Rathausstraße 22, 98631 Grabfeld, Rathaus
8.    OT Obendorf, Zum Schwanberg 25, 98631 Grabfeld, Gemeinschaftshaus Obendorf
9.    OT Queienfeld, Zum Queienberg 14, 98631 Grabfeld, Turnhalle
10.    OT Rentwertshausen, Heurichstraße 1, 98631 Grabfeld, Seniorenclub ehemals Figaro
11.    OT Schwickershausen, Alte Weinstraße 33, 98631 Grabfeld, Haus der Vereine
12.    OT Wölfershausen, Wölfershäuser Straße 17, 98631 Grabfeld, Bürgerhaus
13: OT Wolfmannshausen, In den Zeilen 3, 98631 Grabfeld, Mehrzweckraum in der ehem. Schule 

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 11. August 2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.


Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 01.09.2024 um 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 28 in 98631 Grabfeld, OT Rentwertshausen zusammen.


3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1.    für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch, diese, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
2.    für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.


Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.


Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.


4.    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge-schäfts möglich ist.


5.    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a.    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b.    durch Briefwahl teilnehmen.


Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.


6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ($ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
 

 

 
Ergebnisse Kommunalwahl

 

Der Wahlausschuss der Gemeinde Grabfeld hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 folgende Ergebnisse der Wahlen zum Gemeinderat Grabfeld sowie der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in den Ortsteilen der Gemeinde Grabfeld amtlich festgestellt:

 

Gemeinderat - Wahlübersicht

 

Gemeinderat - Stimmen der Bewerber

 

Gesamtliste Ortsteilbürgermeister

 

Gesamtliste Ortsteilräte