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Wahl-Informationen

Wahlergebnis Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlräume sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
1. Einteilung der Wahlbezirke in der Gemeinde Grabfeld
Ortsteil Bauerbach, Wahlraum: Friedrich-Schiller-Str. 2, Gemeindeamt/Kulturraum
Ortsteil Behrungen, Wahlraum: Am Manger 4, Kulturhaus/Großer Saal
Ortsteil Berkach, Wahlraum: Am Schlosshof 5, Kulturhaus - Saal
Ortsteil Bibra, Wahlraum: DRK-Seniorenraum, Obere Dorfstr. 3a
Ortsteil Exdorf, Wahlraum: Cronlachstr. 49, Kulturhaus - Clubraum
Ortsteil Jüchsen, Wahlraum: Gutsstr. 2, Gemeindestube
Ortsteil Nordheim, Wahlraum: Rathausstr. 22, Rathaus
Ortsteil Obendorf, Wahlraum: Zum Schwanberg 25, Gemeinschaftshaus
Ortsteil Queienfeld, Wahlraum: Zum Queienberg, Haus der alten Zeiten (alte Feuerwehr)
Ortsteil Rentwertshausen, Wahlraum: Heurichstr. 1, Seniorenclub/ehem. Figaro
Ortsteil Schwickershausen, Wahlraum: Alte Weinstr. 33, Haus der Vereine
Ortsteil Wölfershausen, Wahlraum: Wölfershäuser Str. 17, Bürgerhaus
Ortsteil Wolfmannshausen, Wahlraum: In den Zeilen 3, Mehrzweckraum ehemalige Schule
Die Wahlbenachrichtigungen mit Angabe des Wahlbezirks und Wahlraums werden den Wahlberechtigten bis zum 2. Februar 2025 zugestellt.
Der Briefwahlvorstand zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses tritt am Wahltag um 18:00 Uhr im Konferenzzimmer der Gemeindeverwaltung Grabfeld zusammen.
2. Hinweise zur Stimmabgabe
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seines Wahlbezirks wählen.
Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden.
Sie haben eine Erststimme (schwarzer Druck, für einen Direktkandidaten) und eine Zweitstimme (blauer Druck, für eine Landesliste).
Der Stimmzettel muss in der Wahlkabine oder einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.
3. Öffentlichkeit der Wahl
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
4. Wahlschein und Briefwahl
Wähler mit Wahlschein können: in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises wählen oder durch Briefwahl teilnehmen.
Für die Briefwahl benötigen Sie einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Grabfeld, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld OT Rentwertshausen eingehen.
5. Wichtige rechtliche Hinweise
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.
Eine Vertretung ist nicht zulässig. Wer unbefugt wählt oder das Wahlergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wähler, die aufgrund von Behinderungen Hilfe benötigen, dürfen eine Hilfsperson hinzuziehen. Die Hilfe ist jedoch auf die technische Unterstützung bei der Kundgabe der eigenen Wahlentscheidung beschränkt.

Wahlergebnis Landtagswahl
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl zum Thüringer Landtag in der Gemeinde Grabfeld (auch nach Ortsteilen) finden Sie unten stehend als PDF-Dokumente.
Weitere Infos auf der Internetseite des Landeswahlleiters: www.wahlen.thueringen.de
Wahl zum Thüringer Landtag
Wahltermin: 01.09.2024
weitere Informationen: https://wahlen.thueringen.de/landtagswahlen/lw_informationen.asp
Gemeindewahlleiter: Frau Andrea Winter, Stellvertreter Frau Diana Baumbach (Tel. 036944 582-14, -12)
Ergebnisse Kommunalwahl
Der Wahlausschuss der Gemeinde Grabfeld hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 folgende Ergebnisse der Wahlen zum Gemeinderat Grabfeld sowie der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in den Ortsteilen der Gemeinde Grabfeld amtlich festgestellt:
Gemeinderat - Stimmen der Bewerber
Gesamtliste Ortsteilbürgermeister