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2. Änderung Babauungsplan "Witte" in Kraft

Grabfeld, den 02. 02. 2017

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Witte“,

im OT Jüchsen, Gemeinde Grabfeld, Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Grabfeld hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 mit Beschluss Nr. 233/25/2016 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Witte“ im Ortsteil Jüchsen beschlossen.

 

Die Satzungsänderung betrifft einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Witte“ und beinhaltet nachfolgende Grundstücke mit den Flurstücksnummern:

2513/24,                    2513/25,                    2513/26 (teilweise),            2494,

2493/2,                      2493/3,                      2490,                                     2491,

2492,                         2489/11        

 

Am 27.09.2016 wurde mit Beschluss Nr. 214/22/2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Grabfeld der Entwurf und die Begründung (Textteil) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Witte“, gebilligt und die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Witte“ im Ortsteil Jüchsen beschlossen.

Die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Witte“ im OT Jüchsen erfolgt vom 04.10.2016 bis einschließlich 08.11.2016 (1 Monat).

 

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung erfolgte am 13.12.2016 mit Beschluss
Nr. 233/25/2016 die Abwägung der Stellungnahmen der TÖB zum Bebauungsplan. Gleichzeitig wurde mit Beschluss Nr. 233/25/2016 die
2. Änderung des Baubauungsplans „Witte“ im Ortsteil Jüchsen gemäß
§ 10 Abs.1 Baugesetzbuch BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Textteil) gebilligt.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch bedarf der Bebauungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (hier: LRA Schmalkalden-Meiningen).

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Witte“ wurde am 26.01.2017 genehmigt. 

 

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Witte“ in Kraft.

 

Jedermann kann die 2. Änderung des Bebauungsplans „Witte“ mit Begründung (Textteil) im Bauamt der Gemeinde Grabfeld, Ortsteil Rentwertshausen, Hauptstraße 28 in 98631 Grabfeld zu den Öffnungszeiten

 

am Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

am Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis

18.00 Uhr

            am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Witte“ im Ortsteil Jüchsen kann vom 13.02.2017 bis einschließlich 28.02.2017 eingesehen werden.

 

 

Hinweis gemäß § 215 BauGB

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahren- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB (gemäß neuer Fristenregelung des § 215 BauGB vom 20.07.2004) wird hingewiesen.

 

„Unbeachtlich werden demnach

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes

 

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Auf Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Fall der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. 

 

 

Grabfeld, den 30.01.2017

 

 

 

Christian Seeber

Bürgermeister                                 Siegel