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Gemeindeentwicklungskonzept

Das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK 2017) für unserer Gemeinde Grabfeld wurde nach einjähriger Erarbeitung am 31.05.2017 beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung als Antrag zur Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Dorferneuerungsprogramm eingereicht.

 

Informationen zum Dorferneuerungsprogramm finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

 

Der Gemeinderat Grabfeld hat das GEK in seiner Sitzung am 23.05.2017 einstimmig angenommen.

 

Das GEK kann nachfolgend (ohne den Anlagenteil) im pdf-Format heruntergeladen und eingesehen werden. Bitte beachten Sie die Dateigröße von 27 MB.

 

Die vollständige Druckversion kann jeder Bürger in der Gemeindeverwaltung Grabfeld zu den allgemeinen Dienstzeiten einsehen.

 

GEK 2017

 

GEK 2017 ohne Leerstände.pdf

 

 

Unsere Gemeinde ist Förderschwerpunkt der Dorferneuerung

 

 

Am 26. Oktober 2017 war ein sehr wichtiger Tag für unsere gesamte Gemeinde! Aus den Händen von Ministerin Birgit Keller (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) erhielt Bürgermeister Christian Seeber im Bürgerhaus von Nägelstedt (Bad Langensalza) die Urkunde zur Anerkennung der Gemeinde Grabfeld mit allen zwölf Ortsteilen als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung für die Jahre 2018 bis 2022. Das ist der Lohn für eine sehr arbeitsintensive Beantragungs- und Erarbeitungsphase, die bereits mit der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates im Herbst 2015 begann. Allen Mitwirkenden am Gemeindeentwicklungskonzept, für das wir von den Fachleuten viel Lob erhielten, gilt unser Dank: Dorferneuerungsbeirat, Gemeinderat, Ortsteilbürgermeister und -räte, Planungsbüro Kehrer & Horn, Verwaltung.

 

 

Informationen für private Antragsteller

 

Mit der Anerkennung unserer Gemeinde als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung besteht auch die Möglichkeit, dass private Maßnahmen gefördert werden können. In der Regel beträgt der Fördersatz 35 %, die Fördersumme ist pro Antrag auf 15.000 Euro begrenzt. Förderfähig sind grundsätzlich Maßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden (Dach, Fassade, Fenster, …), bei besonders ortsbildprägenden Grundstücken können evtl. auch Hofbefestigungen und Umzäunungen förderfähig sein. Anträge sind für das jeweilige Jahr zum 15. Januar beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) Meiningen zu stellen.

 

Für die Beratung der privaten Antragsteller wurde durch die Gemeinde das Architekturbüro Krieg aus Jüchsen benannt. Dieses unterstützt bei der Antragstellung und muss zu jedem Antrag eine Stellungnahmen verfassen. Die Kosten für diese Beratung werden durch die Gemeinde übernommen. Jedem Antrag müssen 3 vergleichbare Angebote beigefügt sein.

 

Da die Zeit für eine Antragstellung bis zum 15.01.2018 sehr knapp ist, empfehlen wir bei Maßnahmen, die nicht zwingend in 2018 umgesetzt werden müssen, den Antrag erst zum 15.01.2019 oder später zu stellen. Die Fördermöglichkeit für private Maßnahmen besteht bis 2022, mit einer Verlängerungsmöglichkeit sogar bis 2024.

 

Nach Absprache mit dem ALF Meiningen wird im Frühjahr durch das ALF eine Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema durchgeführt.

 

Wichtige Kontaktdaten:

 

ALF Meiningen: Frankental 1, 98617 Meiningen, Postfach 10 06 53, 98606 Meiningen, Telefon: 03693 400-0


Architekturbüro Ingolf Krieg, An den Brauwiesen 5, 98631 Grabfeld / OT Jüchsen, Tel. 036947/5810, Fax 036947/58111, Mail: , Web: www.ab-krieg.de

 

Antragsformular zum Download als pdf-Dokument: Antrag Dorferneuerung