Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gebietsreform

Informationen zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen auf der Internetseite des Thüringer Innenministeriums: hier klicken!

 

 

Thüringer Vorschaltgesetz zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, in Kraft seit dem 13.07.2016

 

Allgemeine Anwendungshinweise zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden des TMIK als pdf-Dokument

 

 

Einwohnerversammlungen der Gemeinde Grabfeld zum Thema Gebietsreform am 01., 08., 15. und 17. November 2016

 

Präsentation des Bürgermeisters zu den Einwohnerversammlungen am 01., 08., 15. und 17. November 2016

 

Kreisgebietsreform: Kreistag lehnt Großkreis ab, Landkreis will vor Verfassungsgericht klagen

 

http://ag-selbstverwaltung.net/ - Internetseite des Vereines Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

 

Interview des Bürgermeisters im Meininger Tageblatt vom 27.04.2017


 

Der Gemeinderat der Gemeinde Grabfeld hat auf Vorschlag des Bürgermeisters in seiner Sitzung am 23.05.2017 folgende Resolution einstimmig beschlossen:

 

1. Die Ortschaften unserer Gemeinde gehören von je her zum „Meininger Umland“ und wollen dies auch bleiben. Die Gemeinde Grabfeld will deshalb als kommunale Einheit im Landkreis Schmalkalden-Meiningen bzw. in einem neuen Kreisgebilde zusammen mit der Stadt Meiningen bleiben. Es darf kein Abschieben unserer Gemeinde in den Landkreis Hildburghausen oder einen neuen Landkreis Hildburghausen/Sonneberg geben!

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von Festsetzungen des Vorschaltgesetzes zu erwirken, um auch weiterhin in der erfolgreichen Struktur der Gemeinde Grabfeld, ganz im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung, eine erfolgreiche Entwicklung des ländlichen Raumes in unserer Heimat zu gewährleisten. Eine Ausnahme von den Mindesteinwohnergrößen muss nach dem Prinzip „gleiches Recht für alle“ bzw. nach dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz für alle Kommunen im Freistaat gelten. Einem Beitritt weiterer Gemeinden zur Gemeinde Grabfeld stehen wir offen gegenüber.

 

Begründung:
Die Landesregierung des Freistaates Thüringen hat mit der Vorlage des Entwurfes für ein Kreisgliederungsgesetz entschieden, dass nunmehr Ausnahmen von den Festlegungen des Vorschaltgesetzes zur Durchführung einer Gebietsreform in Thüringen möglich sind. Konkret beziehen sich die Ausnahmen auf die bislang festgelegte Einwohnerzahl der neu zu schaffenden Strukturen. So soll es nunmehr möglich sein, dass kreisfreie Städte, die die Vorgaben des Vorschaltgesetzes um 20,48 bzw. um 38,93 % unterschreiten, weiterhin kreisfreie Städte bleiben können.
Für die Gemeinde Grabfeld wird für das Jahr 2035 eine Einwohnerzahl von 4.541 vorausberechnet. Mit unseren Wunschpartnern Neubunn, Ritschenhausen und Wölfershausen würde eine Einwohnerzahl von 5.458 im Jahr 2035 erreicht. Damit unterschreitet die Gemeinde Grabfeld die Vorgaben des Vorschaltgesetzes (6.000 Einwohner in 2035) lediglich um 24,31 % bzw. nur 9,03 %. Die Unterschreitung der Einwohnerzahlen ist also geringer bzw. deutlich geringer als bei den nunmehr ermöglichten Ausnahmen. Bei einer weiteren Einbeziehung der Gemeinden Belrieth, Einhausen, Leutersdorf und Vachdorf können die Einwohnervorgaben des Vorschaltgesetzes gänzlich eingehalten werden.
Die Gemeinde Grabfeld wurde erst im Jahr 2007 durch den Landesgesetzgeber zur Steigerung der kommunalen Leistungsfähigkeit gebildet. Dieses Ziel erfüllt die Gemeinde seit Jahren und zeigt ihre Leistungsfähigkeit bezüglich der Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben als auch der ihr übertragenen Aufgaben. Ausdruck dafür sind die deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegenden Schulden und eine überdurchschnittliche freie Finanzspitze.

 

 

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat des Vorschaltgesetz zur Gebietsreform mit Urteil vom 09.06.2017 aus formellen Gründen für verfassungswidrig und somit ungültig erklärt. Zur Pressemitteilung des Gerichtes.

 

 

Beschluss des Thüringer Landtages vom 13.12.2017 über Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen unter Berücksichtigung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 09.06.2017

 

 

 

Sondersitzung des Gemeinderates Grabfeld am 22.03.2018 zur Eingliederung der Gemeinde Wölfershausen

 

Wölfershausen und Grabfeld möchten zusammengehen

 

Fusionsantrag von Wölfershausen und Grabfeld als Paragraf 30 im Gesetzentwurf des TMIK für ein Gemeindeneugliederungsgesetz 2019 aufgenommen

 

Anhörung der Einwohner zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) (DS 6/6060) sowie Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530)

 

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 das Gemeindeneugliederungsgesetz 2019 beschlossen. Somit wird die Gemeinde Wölfershausen ab 01.01.2019 Teil der Gemeinde Grabfeld.

 

Neugliederungsprämie an die Gemeinde Grabfeld übergeben