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Fortentwicklung der Corona-Maßnahmen

Grabfeld, den 13. 05. 2020

Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

In Thüringen tritt am 13. Mai die Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Diese löst die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18. April ab.

 

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