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Verwertung von Gartenabfällen

Grabfeld, den 10. 02. 2016


Mit Erlass der Fünften Verordnung zur Änderung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung vom 08.12.2015 ändert sich der Umgang mit Gartenabfällen.

Abfälle, die der Bürger nicht selbst nutzt, muss er nach dem Bundesabfallgesetz dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt überlassen. Das gilt auch für Baum- und Strauchschnitt. Eine Verbrennung ist somit grundsätzlich nicht  erlaubt.

Die bisherige Ausnahme nach der Thüringer Pflanzenabfallverordnung (Brenntage) ist seit 01.01.2016 nicht mehr möglich, da Bioabfälle (wozu auch pflanzliche Abfälle gehören) durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingesammelt werden müssen. Die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung liegen nicht mehr vor; die Verordnung konnte nicht verlängert werden.

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat zu diesem Thema eine Auflistung von Fragen und Antworten zur Weiterverwertung von Gartenabfällen zusammengestellt. Diese finden Sie unten als Download und auf der Internetseite https://www.thueringen.de/th8/tmuen/ unter dem Titel „Aktuelle Informationen zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle“.

Ansprechpartner im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen sind die MitarbeiterInnen im FD Abfall und Altlasten (03693 – 485 361).