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Wahlaufruf - Wahlbekanntmachung
Wahlbekanntmachung
1. |
Am |
24. September 2017 |
findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. |
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. |
Die Gemeinde ist in folgende |
12 |
Wahlbezirke eingeteilt: |
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(Zahl) |
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Wahl-bezirk |
Abgrenzung des Wahlbezirks |
Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) |
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01 |
Ortsteil Bauerbach |
Friedrich-Schiller-Straße 2, Gemeindeamt |
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02 |
Ortsteil Behrungen |
Am Manger 4, Gasthof „Zur Henne“ – kleiner Saal |
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03 |
Ortsteil Berkach |
Am Schlosshof 5, Versammlungsraum im Kulturhaus |
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04 |
Ortsteil Bibra |
Obere Dorfstraße 3 A, Seniorenversammlungs-raum |
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05 |
Ortsteil Exdorf |
Am Rossbach 14, Neuer Backraum |
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06 |
Ortsteil Jüchsen |
Gutsstraße 2, Gemeindestube |
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07 |
Ortsteil Nordheim |
Rathausstraße 22, Rathaus |
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08 |
Ortsteil Obendorf |
Zum Schwanberg 25, Gemeinschaftshaus |
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09 |
Ortsteil Queienfeld |
Zum Queienberg 16, Büro des Ortsteilbürger-meisters |
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10 |
Ortsteil Rentwertshausen |
Heurichstraße 1, Gemeinderaum |
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11 |
Ortsteil Schwickershausen |
Alte Weinstraße 33, Gemeinderaum |
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12 |
Ortsteil Wolfmannshausen |
Dorfstraße 10, Vereinszimmer in der ehemaligen Gaststätte |
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom |
14.08.2017 |
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bis |
03.09.2017 |
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum |
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angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. |
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Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses |
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um |
18:00 |
Uhr im |
Konferenzzimmer der Gemeindeverwaltung |
zusammen. |
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3. |
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Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. |
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4. |
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Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. |
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5. |
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Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. |
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6. |
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Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). |
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Rentwertshausen, |
den |
30.08.2017 |
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Die Gemeindebehörde |
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