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Ausschreibung zur Jagdverpachtung der Flur Exdorf

Grabfeld, den 05. 12. 2019

Ausschreibung zur               

Jagdverpachtung der Flur Exdorf

 

Die Gemeinde Grabfeld als Eigenjagdbezirksinhaber verpachtet in der Gemarkung Exdorf:  

 den Eigenjagdbezirk Exdorf – West 4/034a als   Niederwildjagdrevier auf die                         

     Dauer von 9 Jahren ab 01.04.2020.

Bei der bejagbaren Fläche handelt es sich um reine Waldfläche. Die Größe beträgt 80 ha, bestehend aus den Flurstücken Nr. 471, 472 und 473.

 

Die Jagdgenossenschaft Exdorf als Gemeinschaftsjagdbezirksinhaber verpachtet:

den Jagdbogen West 4/034 als Niederwildjagdrevier auf die Dauer von

    9 Jahren ab 01.04.2020:

 

Die bejagbare Fläche beträgt 516 ha und setzt sich aus 212 ha Wald- und 304 ha Feldfläche zusammen.

    

Eine Verpachtung der genannten Jagdbezirke erfolgt nur an ortsansässige pachtberechtigte Jäger und Jäger aus den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Rhön-Grabfeld mittels freihändiger Vergabe.

 

Die Verpachtung erfolgt auf Grund schriftlicher Angebote, die im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Jagdverpachtung Exdorf“ bis zum 31.01.2020 in der Gemeindeverwaltung Grabfeld, Ortsteil Rentwertshausen, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld, vorliegen müssen.

 

Mit dem Angebot ist eine Kopie der gültigen Jagdscheine abzugeben.

 

Das Mindestgebot der Jagdpacht für den Eigenjagdbezirk West 4/034a beträgt

10,00 €/ha jährlich. Für den Gemeinschafts-jagdbezirk West 4/034 beträgt das Mindestgebot 7,00 €/ha jährlich.

 

Wildschäden sind generell vom Pächter zu übernehmen.

 

Bei der Zuschlagserteilung werden diejenigen Bewerber bevorzugt berücksichtigt, die den Eigenjagdbezirk und den angrenzenden Gemeinschaftsjagdbezirk gemeinsam pachten bzw. hierüber eine Pächtergemeinschaft bilden.

 

Die Jagdbögen und die Pachtbedingungen liegen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Grabfeld, Ortsteil Rentwertshausen, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld, zur Einsichtnahme aus. Die Gemeinde Grabfeld und die Jagdgenossenschaft Exdorf behalten sich den Zuschlag vor und sind weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

 

Grabfeld, den 05.12.2019

 

 Seeber                                        Kuhles

 - Bürgermeister  -                    -  Jagdvorsteher  -