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🌿 Überhang von Ästen und Sträuchern auf öffentliche Flächen
Bei Ortsbegehungen ist hin und wieder festzustellen, dass von privaten Grundstücken Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern von privaten Grundstücken in die öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahnen, Gehwege, Seitenstreifen, Parkplätze etc.) ragen.
Es kann hier zu Verkehrssicherheitsproblemen kommen, wenn dadurch öffentlicher Verkehrsraum sowie Strom- und Telefonleitungen beeinträchtigt sind. Das freizuhaltende Lichtraumprofil über den Fahrbahnen soll mindestens 4,50 m betragen und über den Gehwegen ist mindestens eine lichte Höhe von 2,25 m freizuhalten. Auch Verkehrszeichen dürfen nicht durch Bewuchs verdeckt sein.
Es werden alle Grundstückseigentümer gebeten, dahingehend ihre Eigentumsflächen zu überprüfen und ggf. derartige Mängel abzustellen.
Wenn durch Baum- bzw. Strauchüberhang Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Gefährdungen des öffentlichen Verkehrs vorliegen, kann die Ordnungsbehörde Auflagen zur sofortigen Beseitigung der Gefahrenquellen erteilen und bei Nichtbefolgung die Ersatzvornahme zu Lasten des betreffenden Grundstückseigentümers veranlassen.















