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Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer -Anmeldepflicht-

Grabfeld

Die Gemeinde Grabfeld weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Halten von Hunden gemäß der geltenden Satzung über die Erhebung der Hundesteuer steuerpflichtig ist.


Immer wieder wird festgestellt, dass nicht alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind.


Wir möchten deshalb daran erinnern, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, ihre Hunde unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. 


Im Sinne der Gleichbehandlung aller Hundehalter, bitten wir Sie Ihrer Anzeigepflicht nachzukommen.  Im Sinne der Steuergerechtigkeit werden in nächsten Zeit entsprechende Kontrollen durchgeführt.


Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbeachtung der Anmeldepflicht neben der Nachforderung der Hundesteuer auch Bußgelder erhoben werden können.


Ein Formular erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung oder online: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/verwaltung/produkte/1444909851hundesteueranmeldung.pdf 
 

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer -Anmeldepflicht-